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Peter Danckert
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Frage von Martin G. •

Frage an Peter Danckert von Martin G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Danckert,

vielleicht können Sie mir erklären, wieso Sie sich höchstpersönlich gegen die teilverschlüsselte Offenlegung Ihrer Nebeneinkünfte vor dem BVerfG zur Wehr gesetzt haben, aber andererseits der auf zumindest fragwürdigen Wegen auch von Herrn Schily und Frau Zypries (trotz der generellen Ablehnung im Deutschen Bundestag) über die EU hintern herum initiierte VDS (die in der deutschen Ausprägung die Forderungen der EU weit übertrifft) zugestimmt haben? Denn für mich passt das überhauot nicht zusammen, wenn Sie auf der einen Seite sich selbst schützen wollen, die von Ihnen zu vertretenden Wählerinteressen einfach außen vor lassen.

Auch sollten Sie wissen, das auch Ihre Daten in der VDS enthalten sein werden - technisch geht das nicht anders. Erst später kann es "Filter" geben - aber nur in Deutschland - nicht wenn von außen auf zugegriffen wird.

Ist Ihnen bekannt, was die ETSI ist und was diese tut? Wissen sie, was SINA-Boxen sind und wozu diese dienen? Nein? Dann lesen Sie bitte hier:

EU: Der Weg zum Geheimdienststaat
http://futurezone.orf.at/it/stories/223854/
Was Datenschützer befürchten und Politiker bestreiten, ist in zwei internen Dokumenten des European Telecom Standards Institute [ETSI] bereits festgeschrieben. Es handelt sich um technische Normen für flächendeckendes Data-Mining in Telefonie-Verkehrsdaten, die im Zuge der "Vorratsdatenspeicherung" gesammelt werden.

Die ETSI-Dossiers: Europäische Schnittstellen zur Überwachung sämtlicher digitaler Netze (Artikel von 2001) !!
Ein internationaler Verbund von Polizeibehörden und Geheimdiensten entwickelt seit 1999 weltweiten Standard zum Abhören digitaler Netze. Hand in Hand mit der Industrie legen die Gremien, die ihre Tätigkeit immer mit dem Etikett "lawful" schmücken, die Technik der Abhörschnittstellen fest - am EU-Parlament vorbei. Von Anfang an arbeiteten hier US-Behörden mit den EU-Ländern zusammen.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/7/7220/1.html

Mit freundlichen Grüßen
Martin Gürsch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gürsch,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.11.2007.

Die Motive für meine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zusammen mit mehreren Mitgliedern des Deutschen Bundestages gegen die Offenlegung von neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeiten und mein Abstimmungsverhalten bezüglich der Vorratsdatenspeicherung haben einen unterschiedlichen Hintergrund und können nicht miteinander verglichen werden.

Bei meiner Verfassungsbeschwerde ging es mir nicht darum, mich - wie Sie mir unterstellen - selbst zu schützen, sondern gegen eine gesetzliche Regelung zu klagen, die meines Erachtens nicht unserer Verfassung entspricht und durch eine ersetzt werden müsste, die verfassungskonform ist. Der Maßstab für meine Tätigkeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages sind die Artikel 12, 38 und 48 des Grundgesetzes. Unter diesen verfassungsrechtlich garantierten Ausgangsbedingungen habe ich mich aufstellen lassen und bin gewählt worden. Ein einfaches Bundesgesetz kann meiner Meinung nach an dieser verfassungsrechtlichen Ausgangsposition nichts ändern und muss der Maßstab der Prüfung sein.

Darüber hinaus habe ich gegen die Änderung des Abgeordnetengesetzes geklagt, weil ich glaube, dass mit dem Gesetz nicht das erreicht worden ist, was der Gesetzgeber und eine interessierte Öffentlichkeit erreichen wollte: nämlich der Hinweis auf eine "bedeutsame Interessenverknüpfung". Hintergrund für die Änderung des Abgeordnetengesetzes (§ 44a) waren Vorgänge, in denen einige Abgeordnete von großen Unternehmen (Siemens, VW) Bezüge erhielten, für die sie entweder keine oder nur geringfügige Gegenleistungen erbracht hatten. Dass diese Fälle nicht akzeptabel sind, bedarf keiner Unterstreichung. Diese Fallkonstellationen sind sicherlich die Ausnahme, aber man sollte alles tun, um sie zu unterbinden. Darum stelle ich mich hinter das Ziel und unterstütze eine gesetzliche Regelung, die es ermöglicht, unlautere Interessenverknüpfungen wirklich aufzuspüren. Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes haben wir dieses Ziel leider nicht erreicht.

Meine Position zur Vorratsdatenspeicherung habe ich an dieser Stelle bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht. Sie können sicher sein, dass ich meine Entscheidung sorgfältig geprüft habe und als Volksvertreter im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gehandelt habe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Danckert