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Peter Danckert
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Frage von Jens W. •

Frage an Peter Danckert von Jens W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Danckert,

was halten Sie von den am Sonntag in der SZ zu lesenden Aussage des BMI, Herrn Dr. Schäuble, dass es eine rechtliche Unsicherheit bezüglich der "gezielten Tötung von Verdächtigen" durch den Staat gäbe. Wie bewerten Sie und Ihre Kollegen die daraufhin in dem Forum der SZ abgegebenen Kommentare vieler Leser?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Wolter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wolter,

für Ihre Frage zu den aktuellen Überlegungen des Bundesministers des Innern, Herrn Dr. Schäuble, danke ich Ihnen. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus hat der Bundesinnenminister u.a. angeregt - ähnlich wie in den USA - eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um Terroristen töten zu können.

Die Überlegungen des Innenministers sind völlig unakzeptabel. Im Spiegel-Interview vom 09. Juli 2007 heißt es: Zitat "Nehmen wir an, jemand wüsste, in welcher Höhle Osama Bin Laden sitzt. Dann könnte man eine ferngesteuerte Rakete abfeuern, um ihn zu töten". Diese Ausführung verstößt jedenfalls gegen den Geist unseres Grundgesetzes. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben 1949 bewusst mit Art. 102 GG die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft. Ich bin froh, dass die öffentliche Reaktion auf diese Vorschläge - sowohl von Seiten des Koalitionspartners SPD als auch der Union - von scharfer Kritik geprägt war. SPD-Fraktionschef Peter Struck hat die Anti-Terror Pläne Schäubles mit den Vorschlägen eines Amokläufers verglichen und deutlich gemacht, dass eine Umsetzung der Pläne mit der SPD nicht zu machen sei.

Die ablehnende Haltung des SPD-Fraktionsvorsitzenden teile ich. Bei aller Sorge um die Innere Sicherheit Deutschlands müssen die Maßnahmen zur Abwehr terroristischer Aktivitäten rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen und mit dem Grundgesetz vereinbar sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Danckert