Frage an Peter Danckert von Jan-Erik H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Danckert,
Sie erwähnten im Fernsehen, dass Sie in Kenntnis der Offenlegung der Nebeneinkünfte MdB eventuell nicht zur Wahl 2005 angetreten wären. Das Gesetz ist aber noch aus der alten Legislaturperiode und müsste Ihnen vor der Wahl bekannt gewesen sein. Wie ist denn dies miteinander vereinbar? Oder werden Sie als Abgeordneten nicht über Ihre zu beschließenden Gesetze informiert?
Besten Dank.
Jan-Erik Hansen
Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Frage vom 05. Juli 2007. Hierzu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das 26. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ist nicht vor meiner Entscheidung, für die Bundestagswahl 2005 zu kandidieren und nominiert zu werden, verabschiedet worden. Ich bin am 9. Juli 2005 als Kandidat für die Bundestagswahl 2005 nominiert worden. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 22. August 2005 zugestimmt, das am 26. August 2005 verkündet worden ist. Inkraftgetreten ist das Gesetz am 18. Oktober 2005. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, haben am 4. Juli 2007 vier der acht Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Gesetz für verfassungswidrig gehalten.
Selbstverständlich kennen die Bundestagsabgeordneten die im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetze, die wir zuvor in den entsprechenden Arbeitsgruppen und Ausschüssen beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Danckert