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Frage von Ulrich C. •

Frage an Peter Danckert von Ulrich C. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Danckert,

ich habe ihre Ausführungen zur Lärmbelästigung gelesen. Der BM Verkehr Herr Ramsauer hat jetzt eine neuen "Punktekatalog" entwickelt und ich nehme dies zum Anlass einmal einen Anstoss zum Thema Verkehrslärm zu gegeben.
Meine Eltern wohnen unweit einer Autobahn in einem schönen Häuschen mit Garten. Der Lärm der vorbeifahrenden Fahrzeuge wird grösstenteils von den LKW`s verursacht, deren Rollgeräusche schon von weitem zu hören ist.
Wenn Sie den Bürgermeister fragen warum nichts gegen den Lärm gemacht wird, dann antwortet er daß die Kosten für einen Lärmschutzwall zu teuer wären, dabei gibt es viel kostengünstigere Lösungen. Warum reduziert man nicht einfach die Geschwindigkeit der LKW`s in der Nähe von Wohngebieten? Und wenn es nur in der Zeit von 22.00h bis 6.00h ist. Damit verbessert man die Lebensqualität der Anwohner und die LKW`s verlieren wegen den paar Minuten einer Tempo Drosselung keine Zeit.
Vielleicht geben sie dies einmal Herrn Ramsauer als Idee weiter - sofern er sich gegen die LKW Lobby mit einem solchen Vorschlag wehren kann.
Ich bin beruflich bedingt viel auf den Autobahnen unterwegs, aber ich finde sehr selten (ausser in Baustellen) Tempolimits für LKW`s. Diese Fahrzeuge dürfen mit Höchstgeschwindigkeit über unsere Autobahnen donnern.
Also, ich wäre ihnen sehr verbunden wenn sie diesen Vorschlag mal an Herrn Ramsauer geben.

"Tempo Limit 60 KM/h in der Nähe von Wohngebieten für LKW`s in der Zeit von 22.00h bis 6.00h"

Herr Ramsauer wird sich vor Dankschreiben nicht retten können und meine Eltern würden ihn dann auf eine Tasse Kaffee in ihren Garten einladen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Cone,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Meine Ausführen zur Lärmbelästigung beziehen sich auf das Land Brandenburg beziehungsweise auf meinen Wahlkreis.

Gerne schildere ich Ihnen, wie im Land Brandenburg mit dem Thema „Lärmbelästigung“ umgegangen wird. Wenn es um Lärmbelästigung geht, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Gemeinde wenden, dort kann man mobile Lärm-Messstationen anfordern. Die Gemeinde sammelt dann die Anforderungen und stellt einen Antrag an den Landkreis. Vor dem Hintergrund, dass auch versicherungsrechtliche und andere Fragen zu klären sind, kann die Aufstellung einer mobilen Messstation leider nur nach diesem Verfahren laufen. Erst nach der Messung der Lärmbelastung kann über eine Drosselung der LKW-Höchstgeschwindigkeit in der Nähe von Wohngebieten abschließend beraten werden.

Falls Sie Fragen haben, wie es in Baden-Württemberg geregelt ist, wenden Sie sich bitte an die Abgeordnete Frau Katja Mast. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Peter Danckert