Frage an Peter Danckert von Wilhelm M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Danckert,
ich gratuliere Ihnen zu Ihrem Erfolg vor dem Verfassungsgericht betreffend das Euro-Sondergremium! Es ist wichtig, dass die Kontrolle über Haushaltsgelder beim Bundestag, und somit bei unseren gewählten Volksvertretern, bleibt.
Nach der ESFS soll ja der ESM etabliert werden, für den bereits ein Vertragsentwurf vorliegt. Dieser Entwurf nimmt den nationalen Parlamenten unglaublich viele Rechte und bedeutet im Grunde genommen das Ende der (finanziellen) Souveränität unseres Staates.
Werden Sie auch gegen diesen ESM-Vertrag klagen? Ich wünsche mir das und möchte Sie ggf. dabei bestärken.
Mit freundlichen Grüßen,
Wilhelm Methfessel
Sehr geehrter Herr Methfessel,
vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich des von mir und meinem Kollegen Swen Schulz initiierten Organstreitverfahrens beim Bundesverfassungsgericht sowie Ihrem Vorschlag einer Klage gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Es freut mich, dass meine Klage Ihre Zustimmung findet. Ich teile an dieser Stelle Ihre Ansicht, dass es von großer Bedeutung ist, dass das Budgetrecht beim Parlament verbleibt.
Es ist an dieser Stelle dennoch wichtig zu betonen, dass sich meine Klage gegen das „Neunergremium“ und dessen aus meiner Sicht nicht ausreichende Legitimität und nicht die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) selbst richtet. Ich bin grundsätzlich für die europäischen Rettungsschirme und strebe aus diesem Grund keine Klage gegen den ESM-Vertrag an sich an. Für mich sind die Rettungsschirme Ausdruck einer innereuropäischen Solidarität. Diese Solidarität ist selbstredend keine Einbahnstraße. Die von der Refinanzierungskrise betroffenen Staaten müssen ihrer Verantwortung für den Abbau ihrer Verschuldung gerecht werden. Zudem bin ich, gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion, für eine Wachstumsstrategie, denn ohne wirtschaftliches Wachstum in den Krisenstaaten kann die notwendige Konsolidierung ihrer Haushalte nicht gelingen.
Im Gegensatz zum EFSF ist der ESM ein völkerrechtlicher Vertrag, der der Zustimmung und Ratifizierung aller daran beteiligten Staaten bedarf. Da die Beratungen auf europäischer Ebene noch nicht abgeschlossen sind, wurde die Abstimmung im Bundestag auf das kommende Jahr verlegt. Meine Zustimmung zum dauerhaften Rettungsschirm hängt dann im Detail von der konkreten Vorlage ab, die dem Deutschen Bundestag übermittelt wird. Wie zuvor ausgeführt, bin ich grundsätzlich für den Europäischen Stabilitätsmechanismus, da er die andauernden Spekulationen gegen Krisenstaaten eindämmen soll.
Letztlich möchte ich Ihnen versichern, dass ich mir meiner Verantwortung als Volksvertreter bewusst bin und dieser im Rahmen der ausstehenden Beratungen zum ESM gewisslich nachkommen werde. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Peter Danckert