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Frage von Norbert K. •

Frage an Peter Danckert von Norbert K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dankert,

in der heutigen Ausgabe der Märkischen Allgemeinen erklären Sie auf folgende Frage:

"Eine Transaktionssteuer treffe auch kleine Sparer und sei im deutschen Alleingang nicht machbar heißt es. Stimmt das?

Danckert: Nein, und ich kann dieses Gerede auch nicht mehr hören,..."

Stimmt es wirklich, dass Kleinaktionäre von einer Transaktionssteuer nicht betroffen werden?

Mit freundlichen Grüßen

N. Köhler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Köhler,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich meines Kommentars in der "Märkischen Allgemeinen" vom 19.05.2010.

Gerne nehme ich zu Ihrer Frage noch mal Stellung:

Bei der Finanztransaktionssteuer handelt es sich um eine Kapitalverkehrssteuer, mit der die Finanzjongleure an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligt werden sollen.

Nach den Vorstellungen der SPD wird die Finanztransaktionssteuer eine breite Bemessungsgrundlage und einen niedrigen Steuersatz von 0,05 bis 0,01 Prozent haben. Es sollten möglichst alle Finanztransaktionen erfasst werden. Die Steuer zielt insbesondere auf den kurzfristigen automatischen Wertpapierhandel, bei dem dasselbe Wertpapier unter Umständen mehrere hundert mal am Tag gekauft und verkauft wird. Auf Grund der Häufigkeit der Transaktionen wirkt sich hier die Finanztransaktionssteuer spürbar aus und wirkt deshalb einer Überblähung der Finanzmärkte entgegen.

Grundsätzlich sind zwar Kleinaktionäre auch von Transaktionen betroffen. Da diese aber nur wenige Finanztransaktionen durchführen, werden sie prinzipiell nur sehr gering belastet.

In der Hoffnung, dass ich damit zur Klärung beitragen konnte, verbleibe ich
mit freundlichem Gruß

Dr. Peter Danckert