Frage an Peter Danckert von Lutz S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Dankert,
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Es soll ja eigentlich den Wachstum beschleunigen. Wie soll dass geschehen? In den Jahren 2008/2009 haben wir als Reiseveranstalter, Verträge mit den Partnern über einzelne Programme und Hotelleistungen gebucht. Nach dem Gesetz inkl. 19% Mwst. Mit dem 01.01.2010 berechnen die Hotels aber nur noch für die Übernachtung 7 % Mwst. Wer zahlt den Betrag der Differenz von 12 % zu 19 %Mwst ? Ich kann nicht verstehen wie man ein Gesetz innerhalb von wenigen Tagen ändern kann. Vielleicht haben Sie eine Lösung. Die Kunden ( Partner ) verlangen auf alle Leistungen die in einem Paket getragen werden wie laut Vertrag 19 % Mwst. Wenn wir diese Differenzen selbst tragen müssen, dann entspricht es nicht dem Vorhaben nach Wachstum sondern fordert die Insolvenz. Jetzt sollen wir dazu bezahlen, denn soviel ist nicht einmal Gewinn auf den Leistungen, um arbeiten zu dürfen. Wo leben wir denn?
Was soll jetzt den Wachstum fordern? Wenn auch die neuen Verträge für das Jahr 2011 geschlossen werden, gehen die Hotels mit den Preisen nicht runter. Ihr Steuersatz beträgt dann nur noch 7 % . Also müssen wir den Preis um 12 % erhöhen um die Mehrkosten bis 19 % abzufangen. Wie kann man da von Wachstum sprechen.
Ich freue mich auf Ihre Rückantwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen Lutz Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie Ihre Kritik am sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung hinsichtlich der steuerlichen Vergünstigungen für Hoteliers geäußert haben.
Ich teile Ihre Meinung und kann Ihnen versichern, dass nicht nur ich, sondern auch meine Fraktion gegen dieses Gesetz gestimmt haben. Auch wir waren von Anfang an der Meinung, dass die Absenkung der Umsatzsteuer für Übernachtungsleistungen in Hotels keinerlei positive Wachstumswirkungen haben würden. Mit dem im Dezember 2009 von Bundestag und Bundesrat in großer Eile verabschiedeten Gesetz ging die Regierung ein unverantwortliches finanzpolitisches Abenteuer ein. Das Gesetzt befriedigt Klientelinteressen und ist sozial unausgewogen, führt neue Subventionen und Privilegien ein. Die inzwischen eingetretene Entwicklung belegt, dass die von der SPD mit ihrer Kritik recht hatte. Jährlich verliert die öffentliche Hand Steuereinnahmen aus der Absenkung der Mehrwertsteuer für Hoteliers im Umfang von circa einer Milliarde Euro.
Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes haben wir gefordert, die unsinnige Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Hotelübernachtungen von 19 aus 7 Prozent zurückzunehmen. Die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ist eine eklatante politische Fehlentscheidung der Koalition von CDU/CSU und FDP. Die vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in Aussicht gestellte spürbare Senkung der Übernachtungspreise in Deutschland bleibt erwartungsgemäß aus. Ein Wachstumseffekt ist nirgends erkennbar, es werden weder die Auslastung noch die Beschäftigung dieser Betriebe steigen. Auch die Warnungen vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand bestätigen sich und veranlassten die Wirtschaftsverbände bereits zum öffentlichen Aufruf an die Bundesregierung nach Abmilderung der Lohnsteuerfolgen der Neuregelung. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben ihre Chance zu vernünftiger Politik zurückzukehren und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen am 25. März 2010 nicht genutzt. Sie bleiben dabei, angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte trotzdem Steuergeschenke zu verteilen.
Ich empfehle Ihnen deshalb, sich mit Ihrer berechtigten Kritik an die Abgeordneten der schwarz-gelben Regierungskoalition zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Danckert