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Frage von Gernut F. •

Frage an Peter Danckert von Gernut F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Dankert,

der erfolgte ergänzende Planfeststellungsbeschluß zum BBI bedeutet für die betroffenen Bürger das ihre Nachtruhe nicht gewährleistet ist.

Auf Grund dieses nicht fair abgewogenen Sachverhaltes haben die Gemeinden des Flughafenumfeldes bereits Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Da aber betroffene Bürger in einer Urteilsfindung mehr Gewicht haben strebt der BVBB e.V. eine Klage an.

Der BVBB e.V. und seine Mitglieder haben das Nachtflugverbot vor Gericht erstritten. Es fehlen bisher ausreichend Mittel um die Klage zu finanzieren, die Kommunalaufsicht sagt den Bürgermeistern das eine Förderung des BVBB nicht möglich sei doch gerade dazu gibt es einen Antrag des BVBB den ich Ihnen gerne zusende.
Was werden sie tun um ein finanzielles Gleichgewicht zwischen betroffene Bürger und FBS zu ermöglichen, denn es kann nicht sein das nur die Mitglieder des BVBB alleine das Risiko tragen und die Gemeinden und Bürger bei Erfolg die Nutznießer sind.

Es kann nicht sein das mit unseren Steuergeldern die FBS unterstützt wird und betroffene Bürger sich aus finanziellen Gründen nicht gegen diesen wirtschaftlich geprägten Beschluss wehren können.

Es kann nicht sein das Klimakiller Nr. 1 billigere Tickets hat als die Bahn und für Kerosin und Umwelt keine Abgaben leisten muss.
Wo bleibt der Wettbewerb zwischen den Verkehrssystemen.
Warum braucht jedes Fürstentum (Bundesland) ein eigenen Flughafen, wo es doch möglich ist genauso schnell eine Bahnanbindung zu schaffen?

Die Natur braucht uns nicht aber wir Menschen brauchen die Natur!

Ich wünsche Ihnen und den anderen Berufspolitikern endlich ein Erwachen, das der Mensch und die Natur erhaltenswert sind und man mit Ideen auch zur Erhaltung unserer Resourcen Geld verdienen kann.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie schöne Feiertage und ein gutes Jahr 2010

Freundliche Grüße aus der zukünftigen Einflugschneise ohne 100% Kostenübernahme Schallschutz

gez. Gernut Franke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Franke,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie sich auf die Problematik der Lärmbelästigung durch Nachtflüge in Berlin-Schönefeld beziehen.

Der von Ihnen genannte Planfeststellungsbeschluss wurde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt und in dem Punkt "Nachtflug" korrigiert, denn dieser sah ursprünglich kein Nachtflugverbot vor. Durch das Gericht wurden aber eine 5-stündige, ununterbrochene Nachtruhe sichergestellt, für die Randzeiten 22.00 bis 24.00 Uhr und 05.00 bis 06.00 Uhr wurden strenge Auflagen gemacht.

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und die Schutzgemeinschaft haben 2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss und 2010 gegen den Planergänzungsbeschluss geklagt. Klagen durch einzelne Bürger sind nicht zwingend erforderlich, denn in allen strittigen, jetzt noch zu entscheidenden Fragen sind auch die Gemeinden als solche klageberechtigt. Da die betroffenen Gemeinden für ihre Bürger handeln und gerade in Sachen "Nachtflug" die Interessen der Anwohner vertreten, sehe ich keinen zwingenden Bedarf,dass einzelne Anwohner oder Vereine das Prozess- und Kostenrisiko noch einmal unabhängig von ihren Gemeinden in Kauf nehmen. Solche Klagen haben natürlich politischen Symbolwert. Aber die Entscheidung, ein solches zu setzen und damit auch das Risiko von Gerichtskosten auf sich zu nehmen, bleibt der eigenen Entscheidung überlassen. Insofern kann ich die Aussage nicht teilen, die Mitglieder des BVBB würden alleine ein Risiko tragen, und die Gemeinden seien Nutznießer. Die Gemeinden sind Kläger. Sie vertreten ihre Bürgerinnen und Bürger. Ich will keinen Betroffenen davon abbringen zu klagen, denke aber, die Anzahl privater Klagen wird keinen Einfluss auf die Gerichtsentscheidung haben.

Dass Klagen von Bürgern mehr Gewicht hätten als die Klagen von Kommunen bzw. ihrer Musterkläger ist mir nicht bekannt. Bei derartigen Verfahren werden alle Klagen zusammen gefasst.

Auch möchte ich hier richtig stellen, dass nicht der BVBB allein das Nachtflugverbot vor Gericht erstritten hat. Vielmehr war er nur einer von vier Klägergruppen. Den Hauptanteil daran hatte die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und die Schutzgemeinschaft, die das Gros der Anwälte und alle Gutachten bezahlt haben. Einer weiteren Klage hätte es nicht bedurft.

Die Gemeinde hat bereits gegen alle drei Gegenstände des Planergänzungsverfahrens geklagt. Schwerpunkt ist dabei der Nachtflug (maximales Ziel: kein Nachtflug zwischen 22:00 und 06:00 Uhr, minimales Ziel: Reduzierung der Flüge und 23:00 bis 5:30 Uhr keine Nachtflüge). Die Gemeinden dürfen aber aus rechtlichen Gründen keine Klagekosten für Private aus Steuermitteln übernehmen. Hierzu gibt es einen mit großer Mehrheit gefassten Gemeindevertreterbeschluss. Die genannte Schutzgemeinschaft hat sich wegen der mangelnden Klagebereitschaft bereits im Dezember dazu entschlossen, mit privaten Klägern als Musterkläger stellvertretend für alle betroffenen Bürger zu klagen und dies inzwischen umgesetzt. Der Landkreis LDS hat ebenfalls geprüft und schriftlich den Gemeinden Schulzendorf und Eichwalde mitgeteilt, dass eine Förderung der Klage nicht möglich sei.

Wie Sie wissen, hat die "Bürgerinitiative gegen Fluglärm" Blankenfelde-Mahlow im Zeitraum 1. Juni bis 1. September 2009 zusätzlich eine Massenpetition an den Kreistag organisiert. Über 4.000 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben diese Petition, davon mehr als 3.000 aus Blankenfelde-Mahlow. Am 14. September 2009 wurde sie angenommen und Schritt für Schritt abgearbeitet. Der "30-Punkte-Plan" wird inzwischen von Kreisverwaltung und Fachausschüssen auf realistische Umsetzbarkeit geprüft und wurde in einzelnen Punkten bereits umgesetzt. Dies gilt auch für die Beschäftigung mit der Gesundheitsproblematik für die betroffenen Bürger. So wird Prof. Eberhard Greiser Ende April Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie den Kreistagsabgeordneten seine wissenschaftliche Studie und Ergebnisse zu den Folgen von Fluglärm auf die Gesundheit vorstellen und erläutern. Gerade an den genannten Beispielen zeigt sich, dass sich Bürgerengagement lohnt.

Zum Schluß möchte ich allen von Fluglärm in Schönefeld Betroffenen empfehlen, sich mit ihren Beschwerden an die Mail-Adresse im zuständigen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herrn Lutz Wunder,zu wenden: Email: Fluglaermschutzbeauftragter@flb.brandenburg.de. Vorübergehend steht Herr Dr. Frank Rosin, Tel. 030/90 25 14 23, als Ansprechpartner zur Verfügung.

In der Hoffnung, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte, verbleibe ich mit freundlichem Gruß

Dr. Peter Danckert