Frage an Peter Danckert von Jörg P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Danckert !
Auf dieser Seite haben Sie erklärt, dass die Lärmschutzverordnung ein guter Kompromiss zwischen dem Umweltministerium und dem Verkehrsministerium ist. Dieser Sachverhalt ist für mich nicht nachzuvollziehen, wenn man mit Inbetriebnahme BBI von einem Erholungsgebiet in eine Industriegebiet ohne Umzug und angemessenen Entschädigungen gelangt. Die Lärm - Berechungen für meine Heimat hat ergeben, dass wir 3,15 h am Tag das Geräusch eines Weckes – der Sie täglich aus dem Schlaf holt – ertragen sollen, über den Tag verteilt. Zwischen den Ruhepegel und dem normalen Lärm ist eine 20 fache Lärmsteigerung „ normal“
Herr Dankert erklären Sie mir bitte, warum der Stand der Technik in Brandenburg als Mindestanforderung - zum Schutz vom Menschen – nicht angewendet wird ? Weshalb ist das Gesundheitsministeruim bei der Gutachtung und Bewertung von gesundheitsmäßigen Grundstandards bei der Auslegung von Schallschutzmaßnahme nicht zu Rate gezogen worden und die Forderungen der WHO nicht zur Anwendung gekommen ?
Weshalb gibt es keinen Lärmschutzbeauftragen – Lärmbeschwerden werden seit Juni 2009 nicht mehr beantwortet , der dem Innen - Ministerium unterstellt ist und der seinem Namen gerecht wird, so dass eine Lärmüberwachung durchgeführt wird und Verstöße geahndet werden ?
Was ist aus der Arbeit Ihres Wahlkreises zwecks BBI und der Mittelverwendung des Landkreises LDS geworden ?
Die von Ihnen gelobte mobile Messstation wurde von mindestens 16 Bürger angefordert, jedoch erhielten diese Bürger keine Mitteilung, dass Messungen vorgenommen werden. Wieso dürfen nur Gemeinden den Dienst des Landkreises LDS nutzen ?
Mfg. Pohland
Sehr geehrter Herr Pohland,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Lärmschutz, zu dem wir ja in der Vergangenheit schon häufiger in Kontakt waren. Leider ist ein zuletzt angesetztes Gespräch mit dem auch inhaltlich zuständigen Landtagsabgeordneten Christian Schulze nicht zustande gekommen, obwohl ich darum bemüht war. Ein Vier-Augen-Gespräch zwischen uns war leider nicht in Ihrem Sinne.
Was die mobilen Lärm-Messstationen angeht, so sind diese bereits in mehreren Gemeinden eingesetzt worden, so auch im Landkreis Dahme-Spreewald. Überall gilt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an ihre Gemeinde wenden müssen, die die Anforderungen sammelt und dann einen Antrag an den Landkreis stellt. Vor dem Hintergrund, dass auch versicherungsrechtliche und anderen Fragen zu klären sind, kann die Aufstellung einer mobilen Messstation leider nur nach diesem Verfahren laufen.
Die Ergebnisse der Lärmmessungen sollen aber künftig auf der Homepage des Landkreises Dahme-Spreewald veröffentlich werden, so dass jeder Bürger Zugriff auf die Daten hat.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Peter Danckert