Frage an Peter Danckert von Antje B.
Sehr geehrter Herr Dr. Danckert,
in Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2009 bitte ich Sie als Mitglied des Rechtsausschusses des Bundestages um Ihre ausstehende Stellungnahme zu dem Ihnen bereits bekannten Thema. Ich erlaube mir an dieser Stelle das nochmalige Vortragen zur Problematik Schwarzbau durch eine Stadt:
Das Ministerium f. ländliche Entw., Umwelt u. Verbraucherschutz des Landes Brandenburg teilte mit dem Schreiben v. 21.1..08 folgendes mit - Zitat: " ... Die untere Bauaufsichtsbehörde, das Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat zwischenzeitlich bestätigt, dass die Nutzung der Fläche als Spiel-/Bolzplatz mit dem vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1992 nicht vereinbar ist. Damit ist die Stadt Mittenwalde in der Pflicht, einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Soweit dies nicht erfolgt, obliegt es dem Landkreis Dahme-Spreewald als untere Kommunalaufsichtsbehörde die notwendigen Schritte zu veranlassen. ..."
Bis zum heutigen Tag wurden keine Schritte für einen rechtmäßigen Zustand durch die Stadt unternommen.
Welche Stellungnahme Ihrerseits als Rechtsanwalt, Bundestagsabgeordneter aus diesem Wahlkreis, Mitglied des Rechtsausschusses des Bundestages und Spitzenkandidat der SPD dieses Wahlkreises für die anstehende Bundestagswahl geben Sie dazu ab ?
Sollte Ihnen keine Stellungnahme/Antwort möglich sein, ist die Annahme naheliegend, dass Sie die Meinung vertreten und leben, dass Gesetze einzuhalten ausschließlich Sache der Bürger, nicht jedoch einer Stadtverwaltung oder Ämter ist.
In der Hoffnung, doch noch eine Antwort von Ihnen zu erhalten,
verbleibe ich hochachtungsvoll
Antje Bauer
Sehr geehrte Frau Bauer,
gerne nehme ich zu Ihrer Nachfrage Stellung:
Ich habe mich nach Ihrer Nachricht vom 16.06.2009 umgehend an das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) gewandt, um den Sachverhalt abschließend klarzustellen:
Mit Schreiben vom 21.07.2009 (Posteingang vom 23.07.2009) hat mir das MIR ausdrücklich erklärt, dass die Flächen gegenüber Ihrem Grundstück im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche bzw. als Fläche für Spielanlagen festgesetzt sind. Sowohl bei dem Spielplatz als auch bei der Spielplatzfläche, die Sie als „Bolzplatz“ bezeichnen, handelt es sich um Nutzungen, die auf diesen Flächen zulässig sind.
Desweiteren hat das MIR mitgeteilt, dass es sich bei der Gesamtanlage nicht um einen Bolzplatz, sondern vielmehr um einen Kinderspielplatz handelt, dessen Nutzungsbeschränkungen ebenfalls durch die Polizei kontrolliert wurden. Ferner hätten sich auch nach weiteren Gesprächen mit der Stadt Mittenwalde die von Ihnen vorgebrachten Einwände nicht bestätigen lassen.
Der Kinderspielplatz ist auf die Nähe zur Wohnbebauung angewiesen und stellt eine sinnvolle Ergänzung dar, die nach Ansicht des MIR zulässig ist. Das Ballspielfeld mit seiner geringen Größe von ca. 13m mal 17m unterstreicht dabei den Unterschied von Kinderspielplätzen zu Bolzplätzen, die vor allem der spielerischen und sportlichen Betätigung Jugendlicher und junger Erwachsener dienen und eine größere Fläche aufweisen müssen, um als solche qualifiziert zu werden.
Bezüglich der Rechtslage kommt das MIR zu folgendem Schluss:
„Ob ein solcher Spielplatz im Einzelfall ausnahmeweise unzulässig ist, richtet sich insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit, für die wertende Elemente wie Herkömmlichkeit, soziale Adäquanz und allgemeine Akzeptanz mitbestimmend sind. […] Dass die missbräuchliche Nutzung von der Öffentlichkeit zugänglichen Freiflächen wie auch Spielplätzen z.B. durch ältere Jugendliche oder Erwachsene nicht ausgeschlossen werden kann, rechtfertigt keine Versagung der bauplanungsrechtlichen Nutzung. Eventuellen Störungen ist mit polizei- oder ordnungsrechtlichen Mitteln zu begegnen, nicht aber durch die Versagung der bauplanungsrechtlich zulässigen Nutzung.“
Gerne übersende ich Ihnen die Antwort des MIR. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an mein Berliner Büro.
Mit freundlichen Grüßen.
Dr. Peter Danckert