Frage an Peter Danckert von Hubert S. bezüglich Recht
sehr geehrter Herr Dr. Danckert,
im Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl habe ich drei Fragen an Sie:
1. Halten Sie es nicht für angebracht, dass MdBs zumindest bei Eintritt ins Rentenalter (65) ihr Mandat aufgeben, um anderen Bürgern die Möglichkeit zu geben, gewählt zu werden?
2. Halten Sie eine Begrenzung von zwei max. drei LegPerioden für Abgeordnete nicht für sinnvoll, da die Väter unseres Grundgesetzes doch das Ehrenamt postuliert hatten?
3. Kann man angesichts der 50% Listenabgeordneten eigentlich von freien Wahlen sprechen, wenn
a. die meisten Direktkandidaten praktisch und theoretisch nicht abgewählt werden können
b. die Listenkandidaten nicht von den Wähler beeinflusst werden können, somit automatisch gewählt sind (Vorausges, der Platz stimmt)
c. selbst Dauerverlierer im Wahlkreis immer wieder aufgestellt werden .
Sehr geehrter Herr Sieweke,
am 27. September dieses Jahres finden die Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag statt. Artikel 38 Grundgesetz (GG) sieht vor, dass jeder deutsche Bundesbürger wählbar ist, der das Alter der Volljährigkeit überschritten hat. Nach unserem Grundgesetz sind demnach keinerlei Beschränkungen des Alters nach oben hin vorgesehen.
Ich persönlich bin der Meinung, dass eine Beschränkung des Alters für ein Mandat als Abgeordneter des Bundestages nicht sinnvoll wäre. Die umfangreiche Arbeit als Mitglied des Bundestages bringt ein hohes Arbeitspensum mit sich. Ich selbst bin seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages und kann aus eigener Erfahrung berichten, dass diese Arbeit ein hohes Maß an Engagement und Leidenschaft fordert. Aus diesem Grunde sollte sich jeder selbst für oder gegen eine erneute Kandidatur entscheiden. Dies hat aus meiner Sicht jedoch nichts mit dem Lebensalter zu tun.
Wie Sie sicherlich in der aktuellen Presse verfolgt haben, ist das Altern unserer heutigen Gesellschaft ein oft genanntes Thema. Wissenschaftler aus dem Bereich der Gerontologie sind der Meinung, dass das kalendarische Alter lediglich eine Maßeinheit darstellt. Im Gegensatz dazu ist das biologische Alter viel bedeutsamer, da es eine Aussage über die Leistungsfähigkeit eines Menschen geben kann. Manche Menschen bestreiten mit 65 Jahren ihren ersten Marathon, andere hingegen schaffen kaum die Treppe ins nächste Stockwerk. Hieran ist zu erkennen, welche zu vernachlässigende Bedeutsamkeit eine Altersbeschränkung hätte.
Ebenfalls erachte ich eine Begrenzung der Anzahl der Legislaturperioden für nicht sinnvoll. Über die Erst- und Zweitstimme haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, ihre persönliche Meinung abzugeben. Wird ein Abgeordneter ein zweites, drittes oder gar ein viertes Mal in den Deutschen Bundestag gewählt, so ist das Mandat über die Wählerstimmen gerechtfertigt. Während der laufenden Legislaturperiode zeigt sich, ob eine Wiederwahl wahrscheinlich ist. Über die Wahl ihres Kandidaten haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit ihre Interessen im Deutschen Bundestag von diesem vertreten zu lassen. Im Übrigen sind mittlerweile ca. 25 Prozent der Wähler in meinem Wahlkreis über 65, so dass ich schon aufgrund meines Alters einen besonderen Zugang zu dieser Wählerschicht habe und sich diese zum Großteil auch besser von ihren "Altersgenossen" vertreten fühlt.
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Nach Art. 38 (GG) ist eine Wahl als „frei“ zu bezeichnen, wenn niemand zur Stimmabgabe gezwungen wird. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann nach der eigenen Meinung ihre bzw. seine Stimme abgeben. Als zweites Kriterium muss eine „freie“ Auswahl unter verschiedenen Möglichkeiten geben. Dies bedeutet, dass mehrer Kandidaten zur Wahl kandidieren müssen.
Der Bundestag wird im Sinne eines personalisierten Verhältniswahlrechts gewählt. Die Parteien in den 299 Wahlkreisen schlagen jeweils einen Kandidaten für die Erststimme vor. Diese Auswahl wird von der Partei selbst getroffen. Im Anschluss muss der Landesvorstand der Partei den Wahlvorschlag unterschreiben. Aus diesem Grund hat jede Partei selbst das Recht ihren eigenen Kandidaten aufzustellen.
Die Zweitstimme hingegen ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Bundestag. Sinn der Zweitstimme ist die Wahl der Partei in den Bundestag. Somit hat der Wähler die Chance die Partei zu wählen, die durch ihre Grundsätze und Einstellungen dessen Interessen am besten vertritt.
Die Listenkandidaten werden über die Partei oder Wählerregierung aufgestellt. Somit hat jeder Bürger die Möglichkeit frei zu wählen.
Wie bereits erwähnt, ist es die Aufgabe einer Partei die Kandidaten aufzustellen. Genauso ist es möglich über eine längere Zeit die gleichen Kandidaten aufzustellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Peter Danckert