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Peter Danckert
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Frage von Jörg P. •

Frage an Peter Danckert von Jörg P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Dankert,

Danke für Ihre Zeilen auf dieser Seite an mich und die Lärmbetroffenen von Flughäfen in Deutschland.

Sie antworten jedoch auf keine meiner gestellten Fragen – - obwohl Sie es bei bisherigen Anfragen immer getan haben – und schreiben nun , dass der Konflikt zwischen BMVBS und BMU ausgeräumt ist. Herr Cramer MdE bekundet auch auf dieser Seite, dass der BBI ein guter Standort für die Region ist.

Herr Dr. Dankert - die vorliegende Verordnung geht bei Neubauten von nächtlichen Dauerschallpegel 30 dB(A) aus. Ferner ist ein Abschlag von 3 dB(A) für bestehende Gebäude vorgesehen. D.h. eine Verbesserung mit dieser Verordnung wird erst bei einer mehr als sechsfachen (!) Lärmbelastung erzielt. Der Gesetzgeber folgt mit dem Verordnungsentwurf nicht einmal durchgehend der Systematik des Fluglärmgesetzes!

Wurde bereits einmal Schallschutz in Anspruch genommen, ist ein weiterer Abschlag von 5 dB(A) vorgesehen, was gegenüber dem Ausgangswert auf eine 20-fache Schlechterstellung der Betroffenen hinausläuft.

Herr Dankert stimmen Sie mit mir überein, dass die vorliegende Schallschutz VO keinen ausreichenden Schutz der Bevölkerung gewährleistet und der Stand der Technik zum Schutz der Gesundheit aus Kostengründen für die Betreiber nicht zur Anwendung kommen soll ?

Welche gesundheitlichen Risiken sind Ihnen für die Einwohner in der Einflugschneise bekannt ?

Wer ist für die Einhaltung der Luft VO zuständig ?

Vielen Dank

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pohland,

zunächst möchte ich bemerken, dass ich in meiner letzten E-Mail sehr wohl auf alle Ihre Fragen eingegangen bin und Ihnen den Sachverhalt bezgl. der Verabschiedung der neuen Schallschutzverordnung sowie meine Einschätzung zu diesem Thema mitgeteilt habe. Gerne antworte ich aber auch auf Ihre Nachfragen und hoffe, meine Position noch einmal deutlich machen zu können:

Als es vor einigen Jahren um die Frage des Standortes für den neuen Großflughafen Berlin-Brandenburg ging, war ich kein Befürworter von Schönefeld, konnte mich mit meiner Meinung aber nicht gegen die Mehrheit der Entscheidungsträger durchsetzen. Insofern musste auch ich mich mit diesem Standort abfinden. Seitdem bin ich bemüht, die Wohnverhältnisse in den Anrainergemeinden in Bezug auf Lärmschutzmaßnahmen so gut es geht zu verbessern. Dazu gehört auch, dass ich die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft darauf aufmerksam mache, dass eine hohe Lärmbelastung im wahrsten Sinne des Wortes krank macht und man entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen muss. Dies wird im Übrigen auch von mehreren medizinischen Studien bestätigt und eigentlich auch von allen Beteiligten nicht in Frage gestellt.

Gleichwohl stehen sich in einem demokratischen Entscheidungsprozess immer mehrere Interessen gegenüber. Dies gilt auch in Bezug auf die von Ihnen angesprochene Schallschutzverordnung. Bei der Erarbeitung bzw. Neufassung eines so komplexen Themas kommt es daher zwangsläufig zu Kompromissen, die nicht immer allen Betroffenen gerecht werden können. Ich betone daher noch einmal, dass ich mir niedrigere Grenzwerte gewünscht hätte, diese im Aushandlungsprozess zwischen den Interessenvertretern aber nicht durchzusetzen waren.

Trotzdem habe ich die Hoffnung, dass das Land Brandenburg einer Resolution des Kreistags Teltow-Fläming vom 29.06.2009 in der die Ablehnung der 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm gefordert wird, folgt und es zu einer Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat und anschließend zu einer Überarbeitung der Verordnung kommt.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Peter Danckert