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Frage von Stefan F. •

Frage an Peter Danckert von Stefan F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Danckert,

in der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens beherrschen einige wenige Sportarten das Geschehen. Über diese wird oft in epischer Breite berichtet. Heutige, sogenannte Randsportarten, die vor ca. 2-3 Dekaden noch in durchaus angemessener Weise dargestellt wurden, sind heute in der Berichterstattung praktisch verschwunden. Selbst wenn dort Welt- und Europameisterschaften mit deutscher Beteiligung stattfinden und nicht gerade ein Deutscher Weltmeister wird, wird nichts berichtet (z.B. Ringen).
Das Privatfernsehen berichtet ebenfalls nichts, da die Lizenzrechte für die Übertragung bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten liegen und meist für einen niedrigen fünfstelligen Betrag von den jeweiligen Sportverbänden gekauft wurden.
Dementsprechend berichten die Privaten nur von solchen "Randsportarten", bei denen sie vermutlich keine Lizenzgebühren zahlen müssen. So findet wahrscheinlich das umstrittene "Ultimate Fighting" seinen Weg auf die Bildschirme, während andere Sportarten, die viele Menschen in Deutschland selbst betreiben, überhaupt nicht dargestellt werden.

Auf Nachfrage beim ZDF kommt die lapidare Antwort, das würde fast keinen interessieren und die Berichterstattung sei zu teuer (meine Vermutung ist eher, dass keine kompetenten Moderatoren mehr vorhanden sind).

Nun meine Fragen dazu:
1. Ist dieser Sachverhalt politisch so beabsichtigt, oder gibt es Bestrebungen eine breitere Berichterstattung zu gewährleisten ?
2. Denken Sie, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag, eine breite Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten, damit erfüllt ist ?
3. Halten Sie es im Sinne des Jugendsports für sinnvoll, dass Ultimate Fighting eine Plattform bekommt, aber z.B. Judo nicht?
4. Wie kann ich Vorgehen, dass ich mit meinen zwangsweise gezahlten GEZ-Gebühren diese Vorgänge nicht auch noch unterstütze? Ich möchte über Randsportarten informiert werden !

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Freundliche Grüße
Stefan Fehl

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Sehr geehrter Herr Fehl,

die Berichterstattung im Bereich des organisierten Sports spielt für den Sportausschuss des Deutschen Bundestages eine wichtige Rolle. Die ungleiche Verteilung der Sendeanteile und die unproportionale Repräsentation unterschiedlicher Sportarten ist seit vielen Jahren eine nicht zufriedenstellende Tatsache. Mögliche Ursachen dieses Ungleichgewichts sind die divergierende Medienwirksamkeit, das Eingreifen von Sponsoren in die Verteilung der Sendezeiten, aber auch das Desinteresse der Zuschauer.

Als Vorsitzender des Sportausschusses im Deutschen Bundestag setze ich mich dafür ein, dass allen Sportarten eine repräsentative Plattform geboten wird. Beispielsweise wurde in der letzten Sitzung des Sportausschusses beschlossen, im Rahmen der „Deflympics“, der Weltmeisterschaft der Gehörlosen, die öffentlich-rechtlichen Sender auf dieses Event aufmerksam zu machen und auf diese Weise einen Kontakt herzustellen, der die Medienwirksamkeit enorm steigern kann. Gleichwohl wird man aufgrund der begrenzten Sendezeit nicht für jede Sportart Live-Übertragungen oder ausführliche Berichte einfordern können.

Zu ihrer dritten Frage habe ich eine sehr klare Position: Ich bin der Meinung, dass Ultimate-Fighting ein schlechtes Vorbild für Jüngere darstellt. Eine mögliche Nachahmung birgt zudem ein sehr großes Gefahrenpotential. Ultimate Fighting ist in keiner Weise eine klassische Sportart, die ohne Altersbeschränkung betrieben werden kann. Aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen sowie uneinsichtigen Nachahmern sollte diese Sportart in Deutschland verboten werden.

Bezüglich der GEZ-Gebühren kann ich Ihnen folgende Auskunft geben: Die GEZ-Gebühren sind die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In der Gesetzgebung ist festgehalten, dass die Zusammenstellung des Programms aus einem breiten Spektrum an Themen besteht. Vor diesem Hintergrund sollte auch die Berichterstattung über vermeintliche Randsportarten nicht zu kurz kommen. Davon unabhängig sieht die Gesetzgebung vor, dass die GEZ-Gebühr von jedem Rundfunkteilnehmer zu zahlen ist, auch wenn er die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nutzen möchte. Sich der GEZ-Gebühr zu entziehen, weil einem das Angebot der Sender nicht zusagt, ist dementsprechend nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Peter Danckert