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Peter Danckert
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Frage von Antje B. •

Frage an Peter Danckert von Antje B. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Dr. Danckert,
für Ihre Antwort v. 29.05.09 möchte ich Ihnen danken. Jedoch vermisse ich darin die Antwort auf den ersten und rechtlichen Teil der Fragestellung v. 21.04.09. Hier nochmal der Sachverhalt:
Das Ministerium f. ländliche Entw., Umwelt u. Verbraucherschutz des Landes Brandenburg teilte mit dem Schreiben v. 21.1..08 folgendes mit - Zitat: " ... Die untere Bauaufsichtsbehörde, das Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat zwischenzeitlich bestätigt, dass die Nutzung der Fläche als Spiel-/Bolzplatz mit dem vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1992 nicht vereinbar ist. Damit ist die Stadt Mittenwalde in der Pflicht, einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Soweit dies nicht erfolgt, obliegt es dem Landkreis Dahme-Spreewald als untere Kommunalaufsichtsbehörde die notwendigen Schritte zu veranlassen. ..."
Nun konkret die Fragestellung:
Ist es rechtens, dass sich die Stadt Mittenwalde, vertreten durch den Hauptbeamten Bürgermeister Herrn Pfeiffer, über die Feststellung der Illegalität des Bolzplatzes hinwegsetzt und sich weigert der Forderung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachzukommen ?
Ist ein Schwarzbau legal, wenn der Bürgermeister einer Stadt eine gültige Entscheidung der zuständigen Ausichtsbehörde ignoriert ?
Steht die Stadt Mittenwalde - als die Bürger- über dem Gesetz ?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Antje Bauer
Sprecherin der IG Ahornring

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Bauer,

gerne nehme ich zu Ihrer Nachfrage Stellung:

Ich habe mich nach Ihrer Nachricht vom 16.06.2009 umgehend an das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) gewandt, um den Sachverhalt abschließend klarzustellen:

Mit Schreiben vom 21.07.2009 (Posteingang vom 23.07.2009) hat mir das MIR ausdrücklich erklärt, dass die Flächen gegenüber Ihrem Grundstück im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche bzw. als Fläche für Spielanlagen festgesetzt sind. Sowohl bei dem Spielplatz als auch bei der Spielplatzfläche, die Sie als "Bolzplatz" bezeichnen, handelt es sich um Nutzungen, die auf diesen Flächen zulässig sind.

Desweiteren hat das MIR mitgeteilt, dass es sich bei der Gesamtanlage nicht um einen Bolzplatz, sondern vielmehr um einen Kinderspielplatz handelt, dessen Nutzungsbeschränkungen ebenfalls durch die Polizei kontrolliert wurden. Ferner hätten sich auch nach weiteren Gesprächen mit der Stadt Mittenwalde die von Ihnen vorgebrachten Einwände nicht bestätigen lassen.

Der Kinderspielplatz ist auf die Nähe zur Wohnbebauung angewiesen und stellt eine sinnvolle Ergänzung dar, die nach Ansicht des MIR zulässig ist. Das Ballspielfeld mit seiner geringen Größe von ca. 13m mal 17m unterstreicht dabei den Unterschied von Kinderspielplätzen zu Bolzplätzen, die vor allem der spielerischen und sportlichen Betätigung Jugendlicher und junger Erwachsener dienen und eine größere Fläche aufweisen müssen, um als solche qualifiziert zu werden.

Bezüglich der Rechtslage kommt das MIR zu folgendem Schluss:

"Ob ein solcher Spielplatz im Einzelfall ausnahmeweise unzulässig ist, richtet sich insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit, für die wertende Elemente wie Herkömmlichkeit, soziale Adäquanz und allgemeine Akzeptanz mitbestimmend sind. [...] Dass die missbräuchliche Nutzung von der Öffentlichkeit zugänglichen Freiflächen wie auch Spielplätzen z.B. durch ältere Jugendliche oder Erwachsene nicht ausgeschlossen werden kann, rechtfertigt keine Versagung der bauplanungsrechtlichen Nutzung. Eventuellen Störungen ist mit polizei- oder ordnungsrechtlichen Mitteln zu begegnen, nicht aber durch die Versagung der bauplanungsrechtlich zulässigen Nutzung."

Gerne übersende ich Ihnen die Antwort des MIR. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an mein Berliner Büro.

Mit freundlichen Grüßen.

Dr. Peter Danckert