Frage an Peter Danckert von Michael P. bezüglich Jugend
Guten Tag,
in der Innenministerkonferenz der Länder vom 5.6.2009 wurde die Empfehlung zu einem Verbreitungss- und Herstellungsverbot von Action Spielen (zugenannte "Killerspiele") beschlossen. Wie ist ihre Meinung zu einem Verbot solcher Spiele, sollte nicht ehr mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden? Es ist immer noch mit erschrenken Festzustellen das Erziehungsberechtigte keine Ahnung von den USK Einstufungen haben oder diese wissentlich ignorieren.
Sehr geehrter Herr Pohlmann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 09. Juni 2009 zum Thema des geplanten Verbreitungs- und Herstellungsverbotes von so genannten „Killerspielen“.
Im Hinblick auf diese Thematik ist es unerlässlich, alle Dimensionen dieser Fragestellung zu betrachten und alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Wie Sie bereits erwähnen ist ein Verbot dieser Art von Computerspielen keine ausreichende Perspektive zur Eindämmung der Kriminalisierung. Hierzu ist eine weitere Differenzierung dieses Themenkomplexes nötig.
Meiner Meinung nach ist es unerlässlich, dass die Politik unter diesem Aspekt alle Chancen nutzt, den rechtswidrigen Einsatz von Gewalt in jeder Hinsicht zu verhindern. Der Weg über das Verbot von gewalthaltigen Medien ist nicht der richtige, sondern der Ausbau der Präventionsmaßnahmen und die Sicherstellung der umfangreichen Aufklärung sollte im Zentrum der Diskussion stehen.
Aus diesem Grund stehen für mich im Zusammenhang mit diesem Thema eine bessere Information der Öffentlichkeit über Gefahren von Computerspielen im Mittelpunkt der Diskussion sowie die Sicherstellung, dass der Jugendschutz durch den Handel eingehalten wird. Darüber hinaus ist ein stärkeres Engagement nötig, um Minderjährigen den Unterschied zwischen Realität und der virtuellen Welt der Computerspiele deutlich zu machen. Auch eine stärkere Einbindung von Erziehungsberechtigten, Erziehern, Schulpsychologen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern anzustreben und herzustellen.
Nur durch eine fundierte Präventionsarbeit und einer zweckgerechten Sensibilität für diese Thematik können schreckliche Ereignisse wie der Amoklauf in Winnenden verhindert werden. In gleichem Maße haben so die Bürgerinnen und Bürger das Recht, ihrer gewünschten Freizeitbeschäftigung nachzukommen, ohne jegliche Kriminalisierung dieser Tätigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Danckert