Frage an Peter Danckert von Jörg P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dankert,
mich würde interessieren, ob aus ihrer Sicht Menschen auf dem Lande eine andere Wertstellung in der Gesellschaft haben, als Menschen in der Stadt.
Und was ist für Sie wichtiger : Eine gesunde Umwelt bzw. ein zuhause oder Arbeitsplatz für alle ?.
In der MAZ – TF vom 4.6.2009 war zu den Lärmschutzmaßnahmen für BBI zu entnehmen : „Die Bundesregierung will die Bürger nicht nach dem Stand der Technik schützen. Damit hat sich die Große Koalition zum Büttel der Luftfahrtbranche gemacht.“ Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm verabschiedet“.
Wer ist für die schlechte Verkehrspolitik in diesem Land verantwortlich, dass sich keiner mehr eine Bahnfahrkarte- aber dafür ein Flugticket kaufen kann ? Verstehen Sie diese Preisgestaltung die bei den Kosten für Entschädigung und Lärmschutz spart - als sozialpolitische Maßnahme an ?
Ist es nicht ein Recht jeden Bürgers für sich den Stand der Technik zu fordern ?
Was würden Sie den Fluchhafenbetroffen raten ?
Würden Sie mittellose Bürger auf einem gerichtlich Weg vertreten ?
Sehr geehrter Herr Pohland,
auch ich war über die Auseinandersetzung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBS) bezüglich der Lärmschutzgrenzwerte nicht erfreut. Hinzu kommt, dass dieser Konflikt die Umsetzung des Fluglärmschutzgesetzes (FLG) seit drei Jahren verhindert hat, obwohl es bereits mit Datum vom 14.12.2006 in Kraft getreten ist. Grundsätzlich kann man also froh sein, dass dieser Konflikt nun endlich beigelegt ist.
Zwar stellt die "Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm" -- wie Herr Feldmann, Referatsleiter im BMU, auf der Podiumsdiskussion in Schönefeld richtig bemerkt hat -- eine Verbesserung gegenüber der Verordnung von 1974 dar. Die Festsetzung von niedrigeren Schallschutzwerten wäre mir aber selbstverständlich auch lieber gewesen. Es gab allerdings -- gemäß der mir vorliegenden Informationen -- keine Alternative zu dem vorliegenden Kompromiss zwischen den Ministerien. Ich gehe ferner davon aus, dass es in nächster Zeit keine Nachbesserungen an den Lärmschutzwerten geben wird, da bereits die Herbeiführung eines Kompromisses zwischen den Interessen der vom Fluglärm Betroffenen und den Interessen der Flughafenbetreiber, die beide in die Verordnung eingeflossen sind, äußerst langwierig war.
Als Bundestagsabgeordneter für zahlreiche Anrainergemeinden des Flughafen Schönefeld bzw. des kommenden BBI werde ich mich aber weiterhin für eine Verbesserung der Lebensqualität, der vom Fluglärm betroffenen Bürger, stark machen: Noch in diesem Jahr wird der Kreistag eine mobile Fluglärmmesssation erwerben, um vom Flughafenbetreiber unabhängige Messungen durchführen zu können. Diese Station soll beispielsweise auch von Gemeinden oder einzelnen Bürgern angefordert werden können, um die Lärmbelastung vor Ort exakt zu überprüfen und ggf. Abhilfe zu schaffen. Außerdem werde ich mich für die Umsetzung des sog. 30-Punkte-Plans gegen Fluglärm, den der Landtagsabgeordnete Christoph Schulze entworfen hat, einsetzen. Dieser sieht unter anderem die Einführung von Lärmminderungsplänen in den betroffenen Gemeinden, die rechtzeitige Umsiedlung von sensitiven Einrichtungen, wie z.B. Schulen, Kitas oder Seniorenheimen und die aktive Unterstützung der betroffenen Bürger durch eine Bürgerberatung vor.
Schließlich möchte ich betonen, dass sich die SPD nicht nur vor Ort, sondern auf allen Ebenen dafür einsetzt, die Situation für die betroffenen Bürger zu verbessern. Dies haben wir schon lange vor der anstehenden Wahl getan und werden es auch in Zukunft weiter tun.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Peter Danckert