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Frage von Stefan K. •

Frage an Peter Danckert von Stefan K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Danckert,

Sie sind Vorsitzender des Sportausschusses. Diverse Trainer, die früher Sportler wissentlich oder unwissentlich Dopingmittel einnehmen ließen, sollen nun durch Unterzeichnung einer Entschuldigungserklärung rehabilitiert werden. Dagegen bildet sich bei den Dopingopfern Widerstand. Heute morgen wurde im Deutschlandfunk gemeldet, dass Sie sich für eine generelle Amnestie ausprechen. Glauben Sie, dass es dem Rechtsfrieden dient, wenn wir uns damit zufriedengeben, dass die Dopingtäter einfach eine allgemein gehaltene vorvormulierte Erklärung unterzeichnen - ohne dass wir wissen, ob die Täter überhaupt Unrechtsbewusstsein entwickeln? Halten Sie es für verantwortungsvoll, diese Trainer wieder mit jungen unbedarften Menschen arbeiten zu lassen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kania,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema „Amnestie für dopingbelastete Trainer“ vom 06. Juni 2009.

Am Mittwoch, den 17. Juni 2009, hat sich der Sportausschuss im Deutschen Bundestag mit dem Thema „Umgang mit ehemals in Dopingpraktiken verwickelten Trainern“ befasst. Zu dieser Sitzung waren Sachverständige aus dem Bundesministerium des Innern, des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Leichtathletik-Verbandes und des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins sowie Prof. Dr. Martin Nolte von der Christian-Albrechts-Universität Kiel geladen. Als Fazit dieser Anhörung wurde deutlich, dass eine grundlegende Aufarbeitung der Geschehnisse im Mittelpunkt der Bestrebungen stehen muss. Das betrifft sowohl den Spitzensport in der ehemaligen DDR als auch im Westen, denn Doping hat es in beiden Teilen Deutschlands gegeben (in der DDR staatlich verordnet, in der Bundesrepublik in den Hinterzimmern praktiziert).
Die Mitglieder des Sportausschusses haben hierzu bereits im letzten Jahr eine wissenschaftliche Studie mit dem Titel „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“ beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft in Auftrag gegeben, die Aufschluss bringen soll.
In der Frage der Ehrenerklärungen der fünf Leichtathletik-Trainer stimme ich mit Ihnen überein: diese sind weder ein individuelles Schuld-Eingeständnis noch rechtlich relevant.
Ich habe immer wieder den Standpunkt vertreten, dass die Aufarbeitung der Dopingvergangenheit von Trainern unter dem strafrechtlichen Gesichtspunkt nicht nachzuvollziehen ist: 20 Jahre nach der Wende sind Straftaten wie die Vergabe von Dopingmitteln verjährt. Es kann nicht sein, dass im Sport Maßstäbe Anwendung finden, die wir sonst in der Rechtsordnung nicht kennen. Deshalb müssen wir die Diskussion über den Umgang mit ehemals in Dopingpraktiken verwickelten Trainern nicht unter rechtlichen, sondern unter moralisch-ethischen Gesichtspunkten führen. Dies muss fein säuberlich auseinandergehalten werden. Wichtig bei dieser Diskussion ist die Frage der Offenheit: nur wenn alle Beteiligten ehrlich miteinander sind, kann am Ende ein für alle Parteien zufriedenstellendes Ergebnis stehen. Unter dieser Voraussetzung muss das Gespräch mit Trainern und den Sportlern und Sportlerinnen, die körperlich geschädigt wurden, geführt werden. Ich begrüße die hierzu vorgesehene Gesprächsinitiative des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Danckert

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Sehr geehrter Herr Kania,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema „Amnestie für dopingbelastete Trainer“ vom 06. Juni 2009.
Am Mittwoch, den 17. Juni 2009, hat sich der Sportausschuss im Deutschen Bundestag mit dem Thema „Umgang mit ehemals in Dopingpraktiken verwickelten Trainern“ befasst. Zu dieser Sitzung waren Sachverständige aus dem Bundesministerium des Innern, des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Leichtathletik-Verbandes und des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins sowie Prof. Dr. Martin Nolte von der Christian-Albrechts-Universität Kiel geladen. Als Fazit dieser Anhörung wurde deutlich, dass eine grundlegende Aufarbeitung der Geschehnisse im Mittelpunkt der Bestrebungen stehen muss. Das betrifft sowohl den Spitzensport in der ehemaligen DDR als auch im Westen, denn Doping hat es in beiden Teilen Deutschlands gegeben (in der DDR staatlich verordnet, in der Bundesrepublik in den Hinterzimmern praktiziert).
Die Mitglieder des Sportausschusses haben hierzu bereits im letzten Jahr eine wissenschaftliche Studie mit dem Titel „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“ beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft in Auftrag gegeben, die Aufschluss bringen soll.
In der Frage der Ehrenerklärungen der fünf Leichtathletik-Trainer stimme ich mit Ihnen überein: diese sind weder ein individuelles Schuld-Eingeständnis noch rechtlich relevant.
Ich habe immer wieder den Standpunkt vertreten, dass die Aufarbeitung der Dopingvergangenheit von Trainern unter dem strafrechtlichen Gesichtspunkt nicht nachzuvollziehen ist: 20 Jahre nach der Wende sind Straftaten wie die Vergabe von Dopingmitteln verjährt. Es kann nicht sein, dass im Sport Maßstäbe Anwendung finden, die wir sonst in der Rechtsordnung nicht kennen. Deshalb müssen wir die Diskussion über den Umgang mit ehemals in Dopingpraktiken verwickelten Trainern nicht unter rechtlichen, sondern unter moralisch-ethischen Gesichtspunkten führen. Dies muss fein säuberlich auseinandergehalten werden. Wichtig bei dieser Diskussion ist die Frage der Offenheit: nur wenn alle Beteiligten ehrlich miteinander sind, kann am Ende ein für alle Parteien zufriedenstellendes Ergebnis stehen. Unter dieser Voraussetzung muss das Gespräch mit Trainern und den Sportlern und Sportlerinnen, die körperlich geschädigt wurden, geführt werden. Ich begrüße die hierzu vorgesehene Gesprächsinitiative des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).

Mit freundlichem Gruß

Dr. Peter Danckert