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Peter Danckert
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Frage von Joachim R. •

Frage an Peter Danckert von Joachim R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Danckert,

derzeit werden Verschärfungen des Waffenrechts diskutiert, die Ende des Monats in den Bundestag eingebracht werden sollen. Nach Zeitungsmeldungen sind die Möglichkeit zur verdachtsunabhängigen Kontrolle der Waffenaufbewahrung und biometrische Sicherungssysteme sowie eine Anhebung der Altersgrenze, ab der mit großkalibrigen Faustfeuerwaffen trainiert werden darf, Bestandteile des Entwurfs.

Da Sie als Vorsitzender des Sport- und Mitglied des Rechtsausschusses mit der Diskussion und den verschiedenen Positionen vertraut sind stelle ich Ihnen meine Fragen direkt.

Bitte legen Sie mir und anderen betroffenen Bürgern Ihres Wahlkreises dar,

1.) wie Sie persönlich zu der im Entwurf beabsichtigten de facto-Abschaffung der Gültigkeit des Art. 13 GG nicht nur für Legalwaffenbesitzer sondern auch deren Familienangehörige und Partner stehen,

2.) ob Sie die Einführung der genannten Sicherungssysteme befürworten,

3.) ob Sie die Heraufsetzung der Altersgrenze unterstützen und

4.) ob Sie in diesem Falle auch die Abschaffung des Jugendjagdscheins (ab 16) anstreben bzw. billigend in Kauf nehmen.

Danke!

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Joachim Rock

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Rock,

vielen Dank für Ihre Frage zu den aktuellen Entwicklungen zum Thema „Verschärfung des Waffenrechts“. Gerne nehme ich zu diesem Thema Stellung.

Persönlich beurteile ich die Verschärfung des Waffenrechts als unerlässlichen Schritt zur Verbesserung der Sicherheitsverwahrung von Schusswaffen.

Am 11. März 2009 tötete ein 17-jähriger in einer Schule im baden-württembergischen Winnenden mit einer halbautomatischen großkalibrigen Kurzwaffe fünfzehn Menschen und sich selbst. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese Waffe als Sportschütze zwar legal besaß, sie jedoch nicht seinen Pflichten als Waffenbesitzer entsprechend im Waffenschrank aufbewahrte. Dies ist der Anlass für die erneute Verschärfung der waffenrechtlichen Verordnungen.

Nach diesem schrecklichen Vorfall wird deutlich, wie wichtig nicht nur eine fundierte gesetzliche Grundlage zu diesem Thema ist, sondern auch eine Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen. Deutlich wird, dass nicht nur der Besitz von Waffen an sich die Gefahr erhöht, sondern auch der Kontakt und Zugang zu Schusswaffen jeder Art.

Ebenso offensichtlich ist, dass die gesetzlichen Grundlagen lediglich ein Baustein im gesamten System der Verbesserung der Sicherheit sein können, denn ausschlaggebend für den Missbrauch von Schusswaffen sind meist vielschichtigere und tiefer reichende Gründe.

Auf Grund der angeführten Tatsachen ist eine Ausweitung des Artikels zum Waffengesetz nicht nur für Legalwaffenbesitzer, sondern auch deren Familienangehörige und Partner sinnvoll.

Hinter den geplanten Sicherungssystemen verbergen sich Maßnahmen, die beabsichtigen, eine bessere Kontrolle für Waffenbehörden zu ermöglichen. Es soll eine fortlaufende Kontrolle möglich sein, um jederzeit eine Überprüfung durchführen zu können, ob die festgelegten Voraussetzungen für einen Waffenbesitz gegeben sind. Des Weiteren soll ein zentrales Waffenregister bis Ende 2012 eingeführt werden, das eine bessere Beobachtung des Waffenbesitzes, auch über die Bundesgrenze hinaus, ermöglichen soll.

Die vorgeschlagenen Änderungen waren intensiv mit den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag abgestimmt worden. Sie bilden einen tragfähigen Interessenausgleich zwischen dem Sicherheitsinteresse des Staates und der Allgemeinheit einerseits und den berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer andererseits.

Vergleicht man die geplanten Änderungen mit den regelmäßig durchgeführten Kontrollen der Fahrerlaubnis im Straßenverkehr, so wird deutlich, dass diese meist eine Routineüberprüfung darstellen, die bei Beachtung aller Regeln keinerlei Einschränkungen darstellt. In gleichem Sinne sind Überprüfungen der sicheren Aufbewahrung geplant.

Betrachtet man die Rolle der Politik in diesem Zusammenhang, so ist diese dafür verantwortlich, die Schwellen zur Begehung von Verbrechen möglichst hoch zu setzen. Dies hat nichts mit einem „Generalverdacht“ gegen sämtliche legale Waffenbesitzer zu tun sondern damit, dass die Einhaltung bestimmter Vorgaben – beispielsweise zur Verwahrung der Waffen - ohne behördliche Kontrolle im Einzelfall laxer ausfällt als unter dem Druck einer jederzeit möglichen Kontrolle. Diese funktionieren im Prinzip nicht anders als die bereits erwähnten Kontrollen im Straßenverkehr. Unser Ziel ist es, auch verdachtsunabhängige Kontrollen zu ermöglichen.

Die Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit so genannten großkalibrigen Waffen im Schießsportverein von 14 Jahren (mit Schießstandaufsicht und Einverständnis der Sorgeberechtigten) auf 18 Jahre erachte ich als sinnvoll und notwendig.

Klar ist, dass durch diese Verschärfung sicherlich keine vollständige Verhinderung von Katastrophen wie in Erfurt oder Winnenden erreicht werden können, denn die Ursache für ein Unglück dieser Art liegt meist tiefer und hat umfassendere Gründe.

Auch in diesem Zusammenhang würde ich eine Abschaffung des Jugendjagdscheins befürworten. Die aktuellen Geschehnisse zeigen deutlich,dass eine Verschärfung des Waffenrechts notwendig ist. Natürlich kann diese Maßnahme nicht allein für eine Gewaltprävention einstehen, diese bildet jedoch einen Baustein im Hinblick auf die Veränderungen des Schusswaffenrechts.

Wir haben uns darauf geeinigt, Jugendliche unter 18 Jahren vom Schießen mit großkalibrigen Waffen auszuschließen. Damit wollen wir erreichen, dass Jugendliche sich nicht an den Umgang mit Waffen gewöhnen und mit Waffen umzugehen lernen, mit denen Kapitalverbrechen begangen werden können. Das Schießen für Minderjährige bleibt grundsätzlich auf Kleinkaliberwaffen beschränkt. Die Ausnahme für Flinten – und hier nur Einzellader-Langwaffen – trägt der Besonderheit der Disziplinen des Schießens auf Wurfscheiben (Trap / Skeet) Rechnung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Danckert