Peter Beuth
CDU
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Frage von Anton G. •

Ruhestörung aber keine Anzeige möglich!?

Sehr geehrter Herr Minister Beuth,
wann bitte nimmt die Kasseler Polizei die ihr gestellten Aufgaben ernst?
Nach §117 OwiG, (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) ist jeglicher Lärm zu vermeiden, der vermeidbar ist.
Nach §53 OwiG, hat die Polizei im Falle einer Ordnungswidrigkeit
A. die Sache zu erforschen und Daten an die Ordnungsbehörden weiterzuleiten und
B. die Verdunkelung der Sache zu verhindern
C. sie hat dabei dieselben Rechte und Pflichten wie bei der Verfolgung von Straftaten.
Dennoch ist es mir nicht möglich hier gegen die Ruhestörer Anzeige zu erstatten oder die Polizei Zeitnah an den Ort des Geschehens zu bekommen, da diese meist erst nach 1-2 Stunden hier eintrifft, mit dem Argument man hätte besseres zu erledigen.
Namen der Ruhestörer wird mir nicht mitgeteilt wegen des Datenschutzes.
Teilen sie mir bitte mit wie ich meine Rechte so wahrnehmen kann, wenn sich die Polizei in Kassel nicht um Gesetze schert!?

MfG

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15.10.2022, die Sie über das Internetportal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben. Ich werde Ihre Frage jedoch nicht über dieses Portal beantworten, was ich Ihnen hier kurz erklären möchte:

Das Portal abgeordnetenwatch.de wirbt für sich als selbsternannter (Ver-)Mittler zwischen den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern im Internet. Ich meinerseits bitte jedoch um Verständnis für die Haltung, Fragen über diese Plattform grundsätzlich nicht zu beantworten. Abgeordnetenwatch.de liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, Abgeordnete seien nicht direkt ansprechbar und für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nur unter öffentlichen Druck zugänglich.

Als demokratisch gewählter Abgeordneter des Landes Hessen habe ich für mich den Anspruch, auch ohne Vermittler für Sie ansprechbar zu sein. Daher beantworte ich Bürgeranfragen auf direkten Wegen. Sie erreichen mich in meinen Bürgersprechstunden, über meine Homepage ( www.unserabgeordneter.de ), auf meinem Profil bei Facebook ( www.facebook.com/peter.beuth ), per E-Mail (p.beuth2@ltg.hessen.de) oder per Brief. Oder wir begegnen uns persönlich bei meinen vielen Veranstaltungen und Gesprächen in Hessen.

Für Ihr Verständnis und Ihre erneute Frage an mich persönlich bedanke ich mich ganz herzlich. Sie erreichen mich wie folgt:

Hessischer Landtag
Abgeordnetenbüro
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Peter Beuth MdL

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.