Frage an Peter Beuth von Jürgen K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Beuth,
Sie empfehlen als Strafmaßnahme gegen Jugendkriminalität den Führerscheinentzug, da dies wirklich treffe.
Ich finde diese Überlegung nicht besonders ausgereift, denn zum einen hat nicht jeder Jugendliche einen Führerschein; Jugendliche Straftäter nach dem Jugendstrafrecht "mit" PKW-Führerschein könnten ohnehin nur die 17jährigen sein. Zum Weiteren, halte ich diese Strafmaßnahme nicht für eine, die Rechtsbestand haben könnte, weil sie ungleich behandelt (bzw. ahndet), der Führerscheinbesitzer wird bestraft ein Nicht-Führerscheinbesitzer wird für das ähnliche Delikt nicht mit Führerscheinentzug bestraft (werden können).
Eine Ungleichbehandlung ist in unserem Rechtssystem aber eigentlich (bislang noch) unzulässig .... Zum anderen scheint mir der mögliche und angedachte Führerscheinentzug als nicht in Kausalzusammenhang mit einer Straftat stehend, als überhaupt nicht durchführbar.
Was sagen Sie denn auch als studierter Rechtsanwalt dazu, vielleicht wollen Sie Ihre Idee ja auch noch etwas überarbeiten?