Frage von Jürgen K. • 06.12.2007
Frage an Peter Beuth von Jürgen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ist es zutreffend, dass Sie maßgeblich dafür gesprochen haben, ein Mitglied Ihrer Partei öffentlich durch Fraktionsausschluss abzustrafen, da diese Person es sich "angemaßt" hat, den örtlichen Bundestagsabgeordneten Ihrer Partei zu kritisieren? Würden Sie den Lesern bitter erläutern, welche grunddemokratische Gesinnung Sie dazu veranlasst hat, diese Person auch als "parteischädigend" zu maßregeln?
Es handelte sich um Herbert Enders, (weiterhin) Mitglied der CDU-Fraktion in Hohenstein, der seinen Fraktionsstatus durch Verwaltungsgerichtsurteil wieder erlangte.
Mit welcher Achtung begegnete hier die Kreis-CDU dem Wählerwillen, würden Sie wieder so verfahren?
Antwort ausstehend von Peter Beuth CDU