Frage an Peter Beuth von Peter R. bezüglich Recht
Sie möchten mit anderen Politikern gemeinsam das strenge deutsche Waffengesetz weiter verschärfen. Es sollen sogar Waffenverbotszonen eingerichtet werden. Schon jetzt fallen Gegenstände des täglichen Bedarfs, ohne Waffeneigenschaft nach der Definition des Waffenrechts unter das WaffG.Siehe hierzu Paragraf 42a, Messer über 12cm Klingenlänge, dazu zählen auch Küchenmesser. Waffenverbotszonen haben sich z.B. in London nicht bewährt, die Vorfälle steigen. Warum stellt man bekannten Straftätern kein Waffenverbot aus, dies geht schon nach dem jetzigem Waffengesetz. Ein Waffenverbot schränkt auch die Notwehrfähigkeit der Bürger ein. Wie lange dauert es bis die Polizei vor Ort ist? Was kann da passieren? Bei Waffenverbotszonen darf auch die Bedienung die nachts nach Hause geht kein Abwehrspray dabei haben und wird so ein leichteres Opfer. Für Straftäter allerdings sinkt das Risiko mit entsprechendem Widerstand ihres Opfers rechnen zu müssen. Straftäter halten sich nicht an die Gesetze. Was bringen also die geforderten Verschärfungen?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 01.08.2019, die Sie über das Internetportal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben. Ich werde Ihre Frage jedoch nicht über dieses Portal beantworten, was ich Ihnen hier kurz erklären möchte:
Das Portal abgeordnetenwatch.de wirbt für sich als selbsternannter (Ver-)Mittler zwischen den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern im Internet. Ich meinerseits bitte jedoch um Verständnis für die Haltung, Fragen über diese Plattform grundsätzlich nicht zu beantworten. Abgeordnetenwatch.de liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, Abgeordnete seien nicht direkt ansprechbar und für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nur unter öffentlichen Druck zugänglich.
Als demokratisch gewählter Abgeordneter des Landes Hessen habe ich für mich den Anspruch, auch ohne Vermittler für Sie ansprechbar zu sein. Daher beantworte ich Bürgeranfragen auf direkten Wegen. Sie erreichen mich in meinen Bürgersprechstunden, über meine Homepage ( www.unserabgeordneter.de ), auf meinem Profil bei Facebook ( www.facebook.com/peter.beuth ), per E-Mail (p.beuth2@ltg.hessen.de) oder per Brief. Oder wir begegnen uns persönlich bei meinen vielen Veranstaltungen und Gesprächen in Hessen.
Für Ihr Verständnis und Ihre erneute Frage an mich persönlich bedanke ich mich ganz herzlich. Sie erreichen mich wie folgt:
Hessischer Landtag
Abgeordnetenbüro
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Beuth MdL