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Frage von Klaus H. •

Frage an Peter Balluff von Klaus H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Das Grundgesetz gewährt uns die Gewissensfreiheit; darunter fällt natürlich auch das Handeln nach der Gewissenfreiheit - es würde ja einem Kriegsdienstverweigerer nichts nützen, wenn er trotzdem andere Menschen töten müßte.
Unsere Steuern werden auch für die militärische Rüstung verwandt, so daß jede(r) auch dazu potentiell beiträgt, daß bei Bundeswehreinsätzen Menschen (auch unsere Bundeswehrsoldaten) ums Leben kommen können.
Menschen, die hierdurch in ihrem Gewissen belastet werden, sind bisher vom Bundesverfassungsgericht noch nicht einmal angehört worden. Wie stehen Sie zu dieser gerichtlichen Interpretation der Gewissensfreiheit?
Würden Sie sich an einem Antrag zu einer entsprechenden Gesetzesänderung oder einem Friedenssteuergesetz beteiligen?

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Antwort von
DIE LINKE

Ich bin selbst Kriegsdienstverweigerer und bin mir nach 30 Jahren nicht mehr ganz darüber im Klaren, ob es eine richtige Entscheidung war, weil es damals einerseits "modern" war, andererseits der Staat mit Kriegsdienstverweigerern einfach soziale Brennpunkte (Altersheim, Kinderheime etc) ruhig stellt. (Da sollten wir ´mal nach dem Wahlkampf einen Meinungsaustausch miteinander betreiben ?!). Die Steuerfrage kann ich jetzt nicht beantworten, weil ich nicht im Thema drin bin (und demzufolge nur "Schaumschlägerei" betreiben würde), ich bin eher dafür die Militärausgaben zu senken und die Entwicklungshilfe zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Balluff
Gewerkschaftssekretär