Frage an Peter Alexander von Peter Michael S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Alexander,
ab 2012 soll in Hamburg eine getrennt Sielnutzungsgebühr eingeführt werden. Es werden also getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschagswasser erhoben. Die geplanten Gebühren von 1,94 € pro Kubikmeter bezogenem Frischwasser und 0,67 € pro Quadratmeter versiegelter Fläche führen für unseren Gewerbebetrieb zu einer sprunghaften Kostensteigerung von ca. 5.000,00 €.
Welche Position beziehen Sie bezüglich Härtefallregelungen, Übergangsfristen und Förderprogrammen?
Wir als Gewerbebetrieb sind schon durch die Neuordnung der GEZ stark gebeutelt.
Mit freundlichen Grüßen
P. Michael Stoltenberg
Sehr geehrter Herr Stoltenberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich kann gut verstehen, dass eine Mehrbelastung von ca. 5.000,- € durch die Änderung der Sielbenutzungsgebühren auch für ein erfolgreiches Unternehmen keine Kleinigkeit darstellt.
Leider bin ich kein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. Wie Sie sicherlich wissen, ist es das Ziel der Gesetzesänderung, die privaten Haus- und Grundstückseigentümer, die im Vergleich zu größeren Gewerbebetrieben unverhältnismäßig stark belastet wurden, zu entlasten. Ich persönlich setze mich für Übergangsfristen für diejenigen Betriebe ein, die durch die Neuregelung der Sielbenutzungsgebühren überproportional belastet werden.
Die SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Monika Schaal und Thomas Völsch haben zu diesem Thema im Oktober 2010 eine Kleine Senatsanfrage gestellt. Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage ggf. auch diesen Umweltexperten zu stellen, da sie Ihnen sicherlich eine umfassendere Antwort geben können als ich.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Alexander