Peer Jürgens
DIE LINKE
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Frage von Janos L. •

Frage an Peer Jürgens von Janos L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Jürgens,

Der 16. Deutsche Bundestag hat das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen. Inzwischen wurde bekannt, dass die Argumentation des Familienmisteriums größtenteils auf veralteten und vermuteten Daten beruht (Anzahl der Fälle, Existenz und finanzieller Umsatz der dahinterstehenden Industrie, Länder ohne Verfolgung von dokumentiertem Kindesmissbrauch). Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass das Gesetz wieder abgeschafft wird? Haben Sie sich auch nach der Abstimmung mit kritischen Stimmen zu den Internetsperren auseinandergesetzt?

Desweiteren würde mich interessieren, wie Ihre Position zur ebenfalls beschlossenen Vorratsdatenspeicherung, bei der sämtliche Kommunikationsteilnehmer unter Generalverdacht gestellt werden, ist.

Hochachtungsvoll,

Janos Laube

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Laube,

Vielen Dank für Ihre Fragen. Sie betreffen allerdings die Bundesebene, ich kandidiere aber für den Landtag. Trotzdem will ich versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.

DIE LINKE hat das Zugangserschwerungsgesetz im Bundestag abgelehnt. Aus meiner Sicht gibt es für dieses Gesetz weder eine ordentliche Kontrolle, es ist weder verhältnismäßig noch verfassungskonform. Mit diesem Gesetz ist nach meiner Meinung das Tor zur Internetzensur geöffnet worden. Bereits vor der Befassung im Bundestag habe ich mich auch persönlich mit dem Thema befasst. Ich bin mir sicher, dass sich DIE LINKE im nächsten Bundestag für die Abschaffung dieses Gesetzes einsetzen wird.

Hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung haben ich eine sehr kritische Position. Anders als die Bundesregierung glaube ich nicht, dass es ein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung von Verbrechen ist, wenn die Telefondaten aller Bürger für sechs Monate gespeichert werden.

Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das besagt, dass jeder das Recht haben muss, über seine Daten selbst entscheiden zu können und damit Herr über sein Bild in der Öffentlichkeit ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Urteilen die Wichtigkeit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung betont, weil es sich vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableitet und damit den Status eines Grundrechtes hat.

Darüber hinaus kann die Vorratsdatenspeicherung aber auch viel konkretere Folgen haben. So ist das Gesetz eine Gefahr für die Pressefreiheit und für das Berufsgeheimnis beispielsweise von Ärzten, Seelsorgern oder Rechtsanwälten. Weil keine Kommunikation mehr privat ist, können Journalisten ihren Quellen keinen seriösen Schutz mehr garantieren. So werden zum Beispiel weniger Skandale von Insidern oder Aussteigern aufgedeckt werden, weil diese ihre Enttarnung fürchten müssen.

DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab, weil sie ein sehr tiefer Eingriff in die Bürgerrechte ist und weil wir es nicht verhältnismäßig finden, wenn alle Bürger überwacht werden, ohne dass sie dazu einen Anlass bieten. Schließlich hat jeder das Recht, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Darum werde ich mich auch im Land gegen solche Mittel einsetzen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Peer Jürgens