Frage an Paul Nemeth von Rudolf P. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Hallo Herr Nemeth,
in Gärtringen wird von Anliegern im Rahmen eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ein Ausgleichsbetrag für die Wertsteigerung der Grundstücke von der Gemeinde eingefordert, tw bis zu 29 € pro qm Grundfläche.
Bais hierzu ist § 154 BauGB (Baugesetzbuch)
Mit Umlegung von Erschließungskosten hat das nichts zu tun.
Wenn aber eine Straße oder Schienenstrang neu gebaut wird, wird kein Ausgleich für Wertminderung rückerstattet.
Wollen Sie das als für Gärtringen zuständiger Landtagsabgeordneter so hinnehmen oder streben Sie eine Änderung über die Landesregierung an.
Viele Grüße
Rudolf Preiß
Sehr geehrter Herr Preiß,
herzlichen Dank für Ihre Mail und Ihre Frage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich über das Portal „Abgeordnetenwatch“ direkt keine Fragen beantworte, da mir ein direkter Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist.
Ich bitte Sie deswegen, sich unter Angabe Ihrer Postanschrift und ggf.
Ihrer E-Mail Adresse an mein Abgeordnetenbüro zu wenden. Gerne beantworte ich dann Ihre Frage im direkten Austausch mit Ihnen.
Sie erreichen mich wie folgt:
Paul Nemeth
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg Wahlkreis Böblingen - Sindelfingen - Schönbuch
Haus der Abgeordneten
Konrad-Adenauer-Str.12
70173 Stuttgart
Tel. (0711) 2063-955
Fax (0711) 2063-14955
E-Mail: paul.nemeth@cdu.landtag-bw.de
www.paul-nemeth.de
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Ich freue mich auf den persönlichen Austausch und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Paul Nemeth MdL