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Paul Lehrieder
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Frage von Martin J. •

Frage an Paul Lehrieder von Martin J. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

können Sie mir sagen, warum auf Tierfutter, Schnittblumen sowie bei Seilbahnen und Skilifte nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhoben wird, aber auf Kinderartikel (Windeln, Kinderkleidung sowie sonstige "Babyzubehör" (z.B. Fläschen, Sauger, Kinderbadewannen etc.) der volle Mehrwertsteuersatz anfällt? M.E. sollte sich der Staat in erster Linie um den Schutz und die Förderung der Familien und erst in zweiter Linie um die die Belange der Schnittblumenindustrie oder der Skiliftebetreiber kümmern. Was meinen Sie?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Jendis

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Jendis,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14.April 2008, die ich über das Internetportal www.abgeordnetenwatch.de erhielt.

Ihre Anfrage hinsichtlich einer steuerlichen Begünstigung von Baby- und Kleinkindartikeln ist nachvollziehbar, einer politisch womöglich wünschenswerten steuerlichen Begünstigung der Lieferung von Baby- und Kleinkinderartikeln steht jedoch höherrangiges EU-Recht entgegen. Die EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ermöglicht den Mitgliedstaaten die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes nur auf einen Katalog ausgewählter Lieferungen und Leistungen.

Baby- und Kleinkinderartikel fallen nicht in diese Kategorien. Dies gilt ausdrücklich auch für Babywindeln und Kinderkleidung, da die betreffende Richtlinie nur die ermäßigte Besteuerung der Lieferungen von medizinischen Geräten bzw. Hilfsmitteln und sonstigen Vorrichtungen zulässt, die üblicherweise für die Linderung und die Behandlung von Behinderungen verwendet werden und die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind.

Die Gesamtkonzeption für die Umsatzbesteuerung wurde bei Einführung des Mehrwertsteuersystems in Deutschland zum 01. Januar 1968 in eingehenden Beratungen vom Gesetzgeber entwickelt. So enthält das Umsatzsteuergesetz auch Vergünstigungen zur Förderung der Familie, wie etwa die Steuerbefreiung für Leistungen von Kindergärten oder die ermäßigte Besteuerung der Lieferung von Kindernahrung.

Die hier geforderte Steuerermäßigung wäre lediglich eine Kostensenkung für die betroffenen Unternehmer. Der Gesetzgeber könnte - wie im Umsatzsteuerbereich üblich - die vollständige und dauerhafte Weitergabe einer solchen Steuerersparnis an den Endverbraucher rechtlich nicht sicherstellen. Ungeachtet dessen gibt es m.E. effektivere Instrumente der Familienpolitik als die Umsatzbesteuerung.

Die CDU/CSU- Fraktion verfolgt stetig eine Politik der Stärkung der Situation der jungen Generation und der von Kindern.

Mit dem Elterngeld haben wir Vätern und Müttern im ersten Lebensjahr ihres Kindes gezielt das Einkommen gesichert, damit sich die Eltern für ihr Neugeborenes Zeit nehmen können.

Der beschlossene Ausbau des Betreuungsangebots für Unter-Dreijährige sorgt für echte Wahlfreiheit. Bis 2013 wollen wir in Deutschland für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot in Tagespflege oder Kinderkrippen schaffen.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Frage weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Paul Lehrieder, MdB

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