Frage an Paul Lehrieder von Gerhard B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Lehrieder,
wie ist es möglich, dass der Finanzminister Milliarden an Euros für eine Pleitebank ausgibt bei der kaum Privatpersonen ihr Geld angelegt
haben???? Im Gegensatz zu vielen Berufstätigen ist wegen der Kürzung der Werbungskosten (Entfernungskilometer ab dem 21.) aber kein Geld da. Wenn Milliarden Eros für eine Bank ausgegeben werden betrifft das E I N Institut. Wenn die Entfernungspauschale nach § 9 EStG gekürzt bzw. erst ab dem 21. Kilometer gewährt wird, betrifft diese Entscheidung Millionen von Arbeitnehmern. Außerdem wird bei Arbeitgebern ja auch n i c h t der der 5. Teil der Anschaffungskosten eines PKW als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben dem Gewinn zugerechnet. MFG.
Sehr geehrter Herr Böhner,
vielen dank für Ihre E-Mail vom 5. April dieses Jahres, mit der Sie unter anderem die Kürzung der Pendlerpauschale kritisieren.
Ich bitte um Verständnis, dass ich auf die Probleme rund um die BAyern LB nicht näher eingehen kann, da es sich hier um eine Bayern-interne Angelegenheit handelt.
Was die Entfernungspauschale betrifft, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Entgegen vielfacher Behauptungen gibt es derzeit keine einheitliche Spruchpraxis der Finanzgerichte gegen die Neuregelung der Entfernungspauschale, auch der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung keine abschließende Bewertung vorgenommen. Die Feststellung einer möglichen Verfassungswidrigkeit kann allein das Bundesverfassungsgericht treffen.
In den Beratungen des Deutschen Bundestags zum Steueränderungsgesetz 2007 hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gerade auch diese Neuregelung intensiv erörtert. Dieser Punkt war ein wesentlicher Gegenstand der Sachverständigenanhörung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens. Dabei hat die Bundesregierung diese Maßnahme einer durchgreifenden verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen und die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung eindeutig bejaht. Schließlich haben auch die Länder im Bundesrat der Regelung zugestimmt.
Gleichwohl nehmen wir Ihre Kritik sehr ernst und werden sie in unsere weiteren Überlegungen einbeziehen.
Einzelheiten zum Verwaltungsverfahren wie z.B. die Möglichkeit einer vorläufigen Eintragung auf der Lohnsteuerkarte finden sich auf der Internetseite des BMF.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder MdB