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Paul Lehrieder
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Frage von Maximilian W. •

Frage an Paul Lehrieder von Maximilian W. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Warum ist es nicht möglich Politik ohne Angst vor der AfD zu machen? Weil man Angst hat selbst keine Macht mehr zu haben?
Was aktuell läuft ist einfach ein Beugen der AfD, dass dorthin keine Wähler abwandern. Eine Politik der Angst. Anstatt als CHRISTLICHE Partei voranzugehen und zu sagen: „Ja, wir helfen den armen Menschen aus dem Flüchtlingslager. Ja, es gibt Gemeinden, die Menschen aufnehmen würden und wir helfen diesen Menschen dort hin zu kommen!“

Warum kann man nicht mit gutem Beispiel vorangehen?

Oliver Kahn hat es gut gesagt „Eier, wir brauchen Eier!“

Ja unsere Politik braucht Eier!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wirth,

vielen Dank für Ihre Frage.

Deutschland verzeichnet die meisten laufenden Asylanträge innerhalb der EU. Allein seit 2015 wurden in Deutschland rund 1.73 Millionen Asylanträge gestellt. Im Jahr 2016 haben wir dabei mehr Asylsuchende aufgenommen als alle anderen 27 EU-Staaten zusammen. Dazu kommen die andauernden Resettlement- und humanitären Aufnahmeprogramme. Auch weltweit befindet sich Deutschland laut dem „Global Trends: Forced Displacement in 2019“ Report des UNHCR auf Platz drei in der Liste der größten Aufnahmeländer für Flüchtlinge und Asylbewerbern. Es kann also nicht behauptet werden, dass wir wegschauen und unserer humanitären Verantwortung nicht gerecht werden.

Der Schwerpunkt unserer Hilfe muss jedoch weiterhin vor Ort liegen. Eine nachhaltige Lösung in der Migrations- und Flüchtlingspolitik werden wir nur auf europäischer Ebene durch eine echte Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erreichen. Damit die Lösung trägt, sind für uns insbesondere die folgenden Kernpunkte entscheidend:

Die EU braucht einen gemeinsamen, wirksamen Außengrenzschutz.
Asylgesuche müssen durchweg bereits an der europäischen Außengrenze gestellt und geprüft werden. Bei Nichtschutzbedürftigen muss eine Zurückweisung bzw. Rückführung direkt von dort aus erfolgen.
Sekundärmigration muss innerhalb Europas mit wirksamen Maßnahmen unterbunden werden. Mitgliedstaaten, die einmal für Bewerber zuständig geworden sind, müssen hierfür dauerhaft zuständig bleiben. Anspruch auf Sozialleistungen darf es dann nur in diesen Staaten geben.
Jeder EU-Staat muss seiner Verantwortung gerecht werden und einen angemessenen Beitrag in Bezug auf die Verteilung bzw. Versorgung der Schutzbedürftigen leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB

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