Frage an Paul Lehrieder von Alexander H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Lehrieder,
meine Frage richtet sich an das Thema "Rente mit 67"
Warum können Staatsbedienste bei der Bundeswehr oder bei der Bundespolizei teilweise bereits mit 54 Jahren in Rente/Pension gehen, während dessen alle anderen bis 67 arbeiten müssen?
Oft wird mit der besonderen Belastung argumentiert, die solche Personengruppen ausgesetzt sind. Meiner Meinung nach gibt es sicher Soldaten und Bundespolizisten, die eine große Belastung durch ihren Dienst erfahren müssen, aber nicht alle. Viele sitzen auch zeitlebens an einem Schreibtisch, ohne besonderen Belastungen ausgesetzt zu sein. Aber auch diese Menschen kommen in den Genuss der vorzeitigen Rente/Pension mit vollen Bezügen.
Gerade in Hinblick auf die Landespolizisten, die alle bis 67 Jahre arbeiten müssen, erscheint mir die Bevorzugung von Soldaten und Bundespolizisten für nicht akzeptabel.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Sehr geehrter Herr Harksen,
für Ihre Frage zur Rente mit 67 und Ausnahmen für Staatsbedienstete bei Bundeswehr oder Bundespolizei danke ich Ihnen ganz herzlich.
Genau so wenig, wie alle Landespolizisten bis 67 im Außendienst sind, ist es Soldaten möglich von Beginn der Laufbahn an im Innendienst zu sein. Jeder Soldat verbringt einen Teil seines beruflichen Lebens im Außendienst.
Unter die Regelung der Pensionierung mit 54 fallen die Unteroffiziere, weil diese die längste Stehzeit in der Truppe vor Ort haben. Offiziere/Generale dienen heute schon bis zu. 60. bzw. 61. Lebensjahr. Hier wurde die Altergrenze bereits angehoben. Gleichwohl ist es richtig, dass die Regelung noch aus der Zeit stammte, als auch die Arbeitnehmer und anderen Beamten weniger Lebensarbeitszeit zu absolvieren hatten.
Trotz der weiterhin hohen Belastung der Soldaten (mindestens alle zwei Jahre für mindestens vier Monate in den Einsatz), plant das BMVg eine Anpassung der Lebensarbeitszeiten der Offiziere und Unteroffiziere an die allgemeine Entwicklung. Diese Anpassung ist noch in der Erarbeitungsphase, wird aber vermutlich dazu führen, dass zumindest die Offiziere ab Oberst in der Regel bis zum 67 Lebensjahr dienen. Bei den Unteroffizieren wird eine Regeldienstzeit von bis zu 60 Jahren im Bereich des Möglichen liegen. Ähnliches gilt übrigens für die Bundespolizei.
Bei all den Überlegungen muß immer berücksichtigt werden, dass die Planstellen für die Bundeswehr begrenzt sind und, dass die Truppe hinreichend jung sein muß. Die Alterstruktur hat sich aber gerade an dem Auftrag - Kampf - zu orientieren. Die körperliche Leistungsfähigkeit der Truppe ist der Gradmesser für die Lebensarbeitszeit, nicht die Frage wie lange andere Berufsgruppen arbeiten müssen.
Eine Anpassung, nur weil es alle so machen, führte dazu, dass wir tatsächlich zukünftig Teileinheitsführer hätten, die Mitte 50 sind. Dies wird den spezigfischen Anforderungen einer Armee im Einsatz nicht gerecht.
Abschließend noch die Bemerkung, dass viele Betroffene liebend gerne länger arbeiten würden, aber aufgrund des Strukturmodells und der Dienstaltersregelung nicht dürfen. Deshalb schließen viele ehemalige Soldaten Wehrübungen an, die z.T. auch im Einsatz verrichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder MdB