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Paul Lehrieder
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Frage von Frank H. •

Frage an Paul Lehrieder von Frank H. bezüglich Gesundheit

Was tun sie um Nichtraucher (mich z.B.) vor Zigarettenqualm in Restaurants zu schützen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Heidemann,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de.

Mir ist sehr wohl bewusst, dass in der Bevölkerung in den letzten Jahren ein deutliches Umdenken im Umgang mit dem Rauchen stattgefunden hat. Eine Rücksichtnahme der Raucher gegenüber Nichtrauchern ist selbstverständlicher geworden. In der Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Förderung des Nichtrauchens“ wurde festgestellt, dass auch bei Jugendlichen die Gefährlichkeit des Rauchens auf die Gesundheit nach und nach erkannt wird.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung in Bezug auf den Schutz der Gesundheit und auch dem damit verbundenen Schutz vor dem Passivrauchen bewusst. Die in der Sommerpause geführte Debatte um einen Gruppenantrag zum Thema Nichtraucherschutz war nicht durch unterschiedliche Zielvorstellungen verursacht, sondern durch unterschiedliche Einschätzung bezüglich der Regelungskompetenzen. Die Antragsteller des Gruppenantrags sahen in ihrem Antrag eine generelle Bundeszuständigkeit für eine gesetzliche Regelung für den Nichtraucherschutz vor. Ein effektiver Antrag muss nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht sein. Deswegen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion insbesondere auch vor dem Hintergrund der Föderalismusreform auf die Zuständigkeiten sowohl des Bundes als auch der Länder hingewiesen. Wie sich jetzt bestätigt hat, liegt die Regelungskompetenzen für öffentliche Gebäude der Länder, zu denen insbesondere auch Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen gehören, im Bereich der Länder.

Die Länder sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Die Gesundheitsminister der Länder haben im Rahmen ihrer Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Ende Juni 2006 einstimmig beschlossen, mit weitreichenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden den Nichtraucherschutz in Deutschland weiter zu verbessern. In acht Bundesländern gibt es ein Rauchverbot an Schulen, in zwei weiteren ist es in Vorbereitung. Zudem wurde sich dafür ausgesprochen, dem Nichtraucherschutz in Gaststätten eine besondere Bedeutung zuzumessen. Aus diesem Grund sollen dort zumindest grundsätzlich verpflichtend für Raucherinnen und Raucher sowie Nichtraucherinnen und Nichtraucher wirksam getrennte Bereiche eingerichtet werden.

Inzwischen haben sich die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zum Thema Nichtraucherschutz verständigt. Gemeinsames Ziel ist ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Zudem soll das Abgabealter für Tabakprodukte vom 16. auf das 18. Lebensjahr angehoben werden. Zur Regelung in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese hat den Auftrag, Gesetzesformulierungen auch für diesen Bereich vorzulegen. Wir sind auf einem guten Weg und gehen davon aus, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf für einen umfassenderen Schutz vor dem Passivrauchen vorlegen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder, MdB

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