Frage an Patrick Sensburg von Friedhelm D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Sensburg,
durch das Klimapaket werden private Autofahrer zunehmend belastet, aber wie werden die Fahrer eines Firmenwagens belastet die das Fahrzeug auch privat nutzen können.
Mit freundlichem Gruß
F. D.
Sehr geehrter Herr Dolle,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage vom 27. Dezember 2019.
Der CO2-Preis, dessen Einführung Bundestag und Bundesrat Ende 2019 im Rahmen des Klimaschutzpakets der Bundesregierung beschlossen haben, ist zunächst einmal von den Unternehmen zu entrichten, die fossile Brennstoffe in den Handel bringen. Im Bereich des Automobilverkehrs werden dies also die großen Mineralölkonzerne sein. Über den Liter-Preis an der Tankstelle werden die Kosten aber aller Voraussicht nach an die Autofahrer weiter gegeben, sodass am Ende derjenige belastet wird, der die Tank-Rechnung bezahlt. Beim Firmenwagen, den der Angestellte auch privat nutzen darf, wird es also letztlich darauf ankommen, was genau Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die private Nutzung des Dienstwagens in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart haben. Hier gilt die grundgesetzlich-garantierte Vertragsfreiheit.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Patrick Sensburg