Frage an Patrick Sensburg von Thomas H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Sensburg,
ist das Gesetz gegen Hass auch auf die alltägliche Kommunikation der Menschen (Sprache, Gestik) anwendbar?
Ein Politiker wird in herausragender Weise mit Hass und Hohn, öffentlich, überzogen. Minister Spahn wird beschimpft, bespukt und mit "Hau ab" Rufen öffentlich attakiert https://www.youtube.com/embed/BiojE8dmLq0. Öffentliche Auftritte von Herrn Spahn werden von massiven Einsatzkräften geschützt und Demonstranten müssen mit Strafverfahren und Anzeigen (wegen aller in Frage kommenden Delikte) "gezähmt" werden.https://www.express.de/nrw/wuppertal/protest-gegen-corona-politik-ermittlungen-nach-auftritt-von-jens-spahn-in-wuppertal-37247024
Sind das aus Ihrer Sicht normale Umgangsformen und müssten nicht extensiv Gesetze angewendet und neue Gesetze erlassen werden, um Politiker wie Jens Spahn zu unterstützen und vor Demonstranten zu schützen?
Ist es noch bestreitbar, dass ein Minister, auch öffentlich, angefeindet wird und welche Konsequenzen leiten sie im Rechtsausschuss ab? https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-spahn-angefeindet-100.html
Weiterhin wird Minister Spahn massiv attakiert und zwar wegen einem Hauskauf und Berichten über die Kaufsumme https://www.businessinsider.de/politik/bundesgesundheitsminister-spahn-kauft-luxusvilla-fuer-mehrere-millionen-euro/ , die laut Landgericht Hamburg nicht öffentlich genannt werden darf.
Ist es einem Politiker zumutbar, sich auf rechtlichem Weg gegen unzulässige Berichterstattung in überragend massiver Weise, öffentlich vor Gericht und mit eigenem Geld, zu wehren? Nach dem Bericht eines Rechtsanwalts, sollen die Prozesskostenrisiken allein bei Springer bei 90000 Euro liegen https://twitter.com/Steinhoefel/status/1305862266655510529 in Summe bei Hunderttausenden Euro https://twitter.com/Steinhoefel/status/1305862297030717441
Werden Sie ein weiteres "Hassgesetz" (Lex Spahn?), bezugnehmend auf die aktuellen Ereignisse, fordern?
Danke für Ihre Einschätzung
Thomas
Sehr geehrter Herr Hitzlsperger,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage vom vergangenen Freitag.
Wir erleben in den vergangenen Jahren leider eine zunehmende Verrohung der Sprache und des gesellschaftlichen Umgangs miteinander. Dieses Phänomen tritt auch, aber nicht nur in der Politik zu Tage, sondern äußert sich beispielsweise auch in zunehmender Gewalt gegenüber Einsatzkräften oder auch Journalisten, wie wir zuletzt bei der "Querdenken"-Demonstration in Leipzig gesehen haben. Letztlich handelt es sich hier um ein gesellschaftliches Phänomen, dass sich nicht durch eine Verschärfung des Strafrechts alleine einhegen lässt. Hier sind wir alle als Mitglieder unserer Gesellschaft gefordert, einen zivilisierten Umgang miteinander nicht nur einzufordern, sondern auch vorzuleben.
Als Unionsfraktion im Deutschen Bundestag haben wir diese Entwicklungen in den vergangenen Jahren nicht nur mit großer Sorge verfolgt, sondern auch schon mehrfach gesetzgeberisch entgegengesteuert. Zuletzt haben wir etwa gemeinsam mit unserem Koalitionspartner im letzten Juni das ‚Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität‘ beschlossen, das unter anderem Maßnahmen für eine effektivere Verfolgung von Hasskriminalität im Internet, aber auch die Erweiterung von Straftatbeständen - wie etwa „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, der „Belohnung und Billigung von Straftaten“ und der „Bedrohung“ - beinhaltet hat. Auch die Strafrahmen für verschiedene Delikte in diesen Bereichen haben wir erhöht. Darüber hinaus diskutieren wir derzeit auch darüber, wie wir Journalisten besser vor Anfeindungen und Bedrohungen schützen können, so wie wir dies in der Vergangenheit, etwa bei Einsatz- und Rettungskräften, bereits getan haben.
Entscheidend ist meines Erachtens aber auch, dass wir nicht nur gesetzgeberisch tätig werden, sondern dass Hasskriminalität auch effektiv von den Strafverfolgungsbehörden geahndet wird. Als Union war es uns daher in dieser Legislaturperiode ein ganz besonders dringliches Anliegen, dass Bund und Länder durch den sog. ‚Pakt für den Rechtsstaat‘ unter anderem für mehr Personal in den Strafverfolgungsbehörden und für schnellere Gerichtsverfahren sorgen. Im Fall der Beleidigungen gegen Jens Spahn im NRW-Kommunalwahlkampf hat es meines Wissens bereits erste Strafbefehle im vierstelligen Euro-Bereich gegeben, die hoffentlich auch über den konkreten Fall hinaus helfen zu verdeutlichen, dass Beleidigungen und Bedrohungen keine Kavaliersdelikte sind und auch mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Patrick Sensburg