Portrait von Patrick Sensburg
Patrick Sensburg
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Patrick Sensburg zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Mareike M. •

Frage an Patrick Sensburg von Mareike M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Sensburg

Ich wende mich an sie als Vorsitzenden des Geschäftsordnungsausschuss. Wie kann es sein, dass ein Mitglied ihres Ausschuss und SPD-Fraktionsjustiziarin öffentlich zum Bruch der Geschäftsordnung aufrufen kann ohne daß es Sanktionen gibt? Ihre Kollegin Sonja Steffen schreibt in ihrem «Brief der Woche» vom 5.4.2019 auf ihrer Webseite wörtlich «Was mich besonders freut: Die Abgeordnete der AfD Harder-Kühnel ist nicht zur Bundestagsvizepräsidentin gewählt worden. Selbst für die einfache Mehrheit hat es nicht gereicht. Keine Stimme für Menschenrechtsverachter!» ( https://sonja-steffen.de/component/jdownloads/send/2-newsletter/16-brief-der-woche-05-04-2019.html ). Es geht ihr also nicht um ihr individuelles Abstimmungsverhalten sondern sie ruft mit dem letzten Satz ausdrücklich dazu auf unter keinen Umständen einen Kandidaten der AfD wählen, egal wen diese Fraktion vorschlägt. Das Ausrufezeichen bestätigt den Aufforderungscharakter. Jedenfalls bejubelt sie den Bruch der Geschäftsordnung. Dabei sagt die Geschäftsordnung doch in § 2 (1) «Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.» Und ausgerechnet sie soll jetzt auch noch Justizministerin werden (http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/SPD-Frau-aus-MV-bald-Bundesjustizministerin)?

Mit freundlichen Grüssen
Mareike Melle

Portrait von Patrick Sensburg
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

als Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung obliegt es mir nicht, einzelne Äußerungen von Kolleginnen oder Kollegen aus dem Deutschen Bundestag zu interpretieren oder zu kommentieren. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich unmittelbar an die Abgeordnete Sonja Steffen. Sie wird Ihnen sicher antworten, denn ich kenne sie seit Jahren als sehr engagierte Kollegin.

Richtig ist, dass nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten sein soll. Darum haben auch die von Ihnen angesprochenen Wahlgänge stattgefunden. Genauso richtig ist aber auch, dass die Abgeordneten bei der entsprechenden Wahl frei entscheiden können, ob sie den von einer Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten wählen oder nicht. Sonst wäre es auch keine Wahl. Auch andere Fraktionen haben es schon erlebt, dass ihr Kandidat nicht gewählt wurde. Letztlich lässt sich bei einer geheimen Wahl noch nicht einmal mit Gewissheit sagen, ob alle Abgeordneten der AfD ihre Kandidatin gewählt haben. Entsprechende Presseberichte gab es im Vorfeld. Inwieweit diese auf Fakten beruhen, mag ich nicht beurteilen.

Entscheidend wäre aus meiner Sicht nun, dass die AfD einen klugen Kandidatenvorschlag unterbreitet und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dann insgesamt eine ebenso kluge Wahl treffen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CDU-Fraktion - Ralph Brinkhaus - hat seine Meinung dazu ja schon bei der letzten Wahl klar geäußert.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Patrick Sensburg