Frage an Patrick Sensburg von Heike R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr.Sensburg,
1. Konkret wie stellt die Bundesregierung fest,was sind Wirtschaftsflüchtlinge und was tatsächlich Verfolgte?
2. Was ist die Schätzung der Bundesregierung, wieviel Prozent der Flüchtlinge sind reine Wirtschaftsflüchtlinge? Und in welcher konkreten Frist soll deren ABSCHIEBUNG (nicht Ausweisung!) erfolgen?
3. Weshalb geht man nicht gegen verantwortliche Entscheidungsträger in unseren Behörden vor, die Abschiebungen nicht umgehend und konsequent veranlassen und überprüfen?
4. Bezieher von Harz4 und Sozialfilfe müssen ihre Finanzen offenlegen, bevor sie Leistungen bekommen. Gilt dies auch für Flüchtlinge? Müssen die sich auch an den Kosten beteiligen, wenn sie Geld oder Werte bei sich haben?
5. Ist es zutreffend, dass enerkannte Flüchtlinge sich, nach Gesetz, selbst um Wohnraum kümmern müssen?
6. Hat Frau Merkel,als Sie die Dublin Regeln ausser Kraft gesetzt hat, dies vorab mit den europäischen Partnern so abgestimmt? Oder hat Frau Merkel das Recht, allein zu entscheiden? Bisher konnte ich nirgends lesen, dass Frau Merkel sich abgestimmt hätte?
7. Wieso können Flüchtlinge "selbstherrlich" selber festlegen. in welchem Land sie Asyl wollen??
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht auf abgeordnetenwatch.de vom 18. Januar 2016.
Bei Fragen, die ausschließlich die Bundesregierung betreffen, möchte ich Sie freundlich bitten sich an die zuständige Stelle der Bundesregierung zu wenden. Telefonisch erreichen Sie den Bürgerservice unter der folgenden Telefonnummer: 030 18 272 2720 oder schriftlich über das Kontaktformular, das Sie unter nachstehendem Link abrufen können, https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Kontakt/kontaktform_node.html
Die derzeitige Flüchtlingssituation ist eine große Herausforderung für ganz Europa. Deutschland und Europa haben aber die Pflicht, die Menschen, die vor Krieg und Terror fliehen, nicht im Stich zu lassen und ihnen Schutz auch hier bei uns in Deutschland zu gewähren. Diese Pflicht ergibt sich aus dem nationalen Recht, dem Recht der Europäischen Union und auch dem Völkerrecht und geht mit unseren christlichen Werten Europas einher.
Ebenso ist den meisten Akteuren klar, dass auch bei jeder Hilfsbereitschaft Kommunen, Ehrenamtliche und auch die Gesellschaft insgesamt irgendwann an ihre Grenzen stößt und Hilfe nicht mehr geschultert werden kann. Die Frage, die sich also stellt, ist: Setzen wir eine Obergrenze und weisen dann an den Grenzen ab oder nehmen wir zum Schutz auf und machen schon zu Anfangs deutlich, dass dies nur temporär ist und weisen dann aber auch zeitnah zurück, wenn die Schutzgründe entfallen. Dann besteht auch die Möglichkeit, wieder anderen Menschen Schutz zu gewähren. Klar muss dann sein, nicht jeder, der in Deutschland oder Europa Schutz bekommt, wird langfristig integriert, sondern erhält Schutz auf Zeit. Dies beinhaltet eine Vielzahl von Leistungen, auch Deutschkurse und z.B. auch die Erlaubnis zu arbeiten oder sich ehrenamtlich zu engagieren. Es geht jedoch mit der klaren Aussage einher, nach der Befriedung von Konfliktregionen wieder in die Heimat zurückkehren zu müssen und am Aufbau des eigenen Landes im Land zu helfen. Auch hierzu macht es Sinn, dass die EU diesbezügliche Programme in den Fluchtländern entwickelt.
Meine klare Stellungnahme dazu finden Sie unter: http://www.huffingtonpost.de/patrick-sensburg/integration-zuwanderung-2016_b_8911924.html
Mit den besten Grüßen
Ihr
Patrick Sensburg