Frage an Patrick Sensburg von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sie möchten also erst in zwei bis zweieinhalb Jahren die Handlungsempfehlung geben, grundsätzlich Whistleblower-Schutz in Deutschland zuzulassen, und mutige Pressefreiheit zu stärken, um den Machtmissbrauch dort zu verhindern, wo nicht demokratisch legitimierte und im Geheimen tätige "Dienste" der politischen Exekutive derzeit am technisch möglichen Überwachungsstaat basteln ? Dann erst werden Sie herausfinden, dass wir anhand von Edward Snowden sehen, dass der "Wesensgehalt" (Art. 19, Abs. 2 GG) des Schutzes für politisch Verfolgte aus unserem Grundgesetz, und dass der Zeugenschutz unserer Untersuchungsausschüsse (Art. 44) und dass der PKGR zur Überwachung der Dienste leider NICHT ausreichend funktioniert, um unsere Grundordnung
( GG, Art. 20, Art. 5, Art. 10, Art. 13, ...) zu sichern ?
Was spricht denn dagegen, mit dem Zeugenschutz = Whistleblowerschutz heute schon anzufangen, um anschließend mit all den wichtigen Aufgaben, die Sie zurecht beschreiben, - dann aber als ein RESPEKTIERTER Untersuchungsausschuss - fortzufahren ?
Denn momentan habe ich das gleiche Problem wie Glenn Grrenwald mit einem "Untersuchungsausschuss", der um die zu Prüfenden nicht zu verärgern, denjenigen in Lebensgefahr bringt, dessen Mut die Prüfungsaufgabe zugunsten unserer Demokratie, unserer Freiheit, unseres Rechtsstaats überhaupt erst gestartet hatte.
Was also spricht dagegen, Edward Snowden nach Deutschland zu laden ?
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Was alles DAFÜR spricht, kann ich in der mir verbleibenden Zeichenanzahl dieser Frage gar nicht unterbringen, - das Grundgesetz wäre gerettet, meine Welt wäre wieder in Ordnung, von A wie Anke Domscheit-Berg bis Z wie Shoshana Zouboff würde ein jubelndes glückliches Aufatmen der tiefen Erleichterung durch dieses Land gehen...
Dass Sie antworten hatte ich gar nicht erwartet. Vielen Dank. Den fehlenden Zeugenschutz verzeihe ich aber dennoch nicht.
Sehr geehrte Frau Latz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 06. August 2014.
Bezugnehmend auf meine Antwort an Sie vom 05. August 2014, möchte ich gerne erneut darauf hinweisen, dass der Untersuchungsausschuss eine Vielzahl an Zeugen verhören wird. Die Aussage von Herrn Snowden ist hierbei eine mögliche Erkenntnisquelle. Doch die Dokumente sind ebenso maßgeblich interessant. Viele weitere Unterlagen erhalten wir zur Zeit, die noch über die Daten von Edward Snowden hinausgehen. Wir werden sicherlich noch viel Neues erfahren. Ob Edward Snowden vor unserem Ausschuss aussagt, hängt dabei von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt auch von seiner eigenen Bereitschaft. Ich bin mir sicher, dass wir hier kluge Lösungen finden werden. In der Hoffnung, Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Patrick Sensburg