Frage an Patrick Sensburg von Alexander W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Sensburg,
natürlich habe ich Verständnis dafür, dass Sie zu den laufenden Untersuchungen an sich keine Details hier über Abgeordnetenwatch preisgeben können und dürfen. Den Tatbestand, den der Untersuchungsausschuss zu untersuchen versucht, möchte ich hier auch nicht thematisieren. Zum einen weil ich nicht vom Erfolg des Unterfangens überzeugt bin, und zum anderen weil es Gesetzte gibt, die eine Untersuchung der Allgemeinheit verständlicherweise sehr erschweren.
Ich möchte vielmehr Ihren Vorstoß bezüglich der Vernehmung von Herrn Snowden einschätzen können. Im Moment macht es den Anschein, dies war eine unüberlegte parlamentarische Nebelkerze, da ich mir selbst auf die oben gestellten Fragen keine Antwort geben konnte und hier auf Ihre Hilfe angewiesen bin. In Ihrer Antwort schrieben Sie, es ginge nicht gegen die USA. Das würde bedeuten, es seien keine Verstimmungen der USA zu befürchten, sollte Herr Snowden in der BRD befragt werden. Auch eine Ablehnung der Abschiebung hätte folglich keine negativen diplomatischen Konsequenzen. Warum ist dann eine Befragung von Herrn Snowden innerhalb der BRD dann nicht möglich?
Erlauben Sie mir noch eine kurz Schlussbemerkung zur Aussage, der NSA Untersuchungsausschuss müsse Vorschläge zu mehr Datensicherheit machen. Ich denke, der U-Ausschuss muss erst den Status-Quo ergründen. Anschließend kann, basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen, eine Enquete-Kommission Vorschläge zur Datensicherheit erarbeiten. Alles Andere wäre unseriös.
Viele Grüße
Alexander Wollny
Sehr geehrter Herr Wollny,
Ich muss Sie erneut um Verständnis bitten, dass ich Ihnen insbesondere in meiner Funktion als Ausschussvorsitzender an dieser Stelle keine konkreteren Informationen zu den laufenden Untersuchungen des Untersuchungsausschusses geben kann. Unter http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/ua/1untersuchungsausschuss können Sie aber die Tagesordnungspunkte des Ausschusses sowie die Protokolle der Sachverständigenvernehmungen -- soweit öffentlich -- einsehen.
Mit besten Grüßen
Ihr
Patrick Sensburg