Frage an Patrick Sensburg von Wolfgang B. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Sensburg,
nach 50 Jahren und 2 Monaten als Beitragszahler bin ich seit dem 1.6.2013 Rentner. Im Oktober wird meine Lebensversicherung fällig, die als Direktversicherung (wie von den Politikern immer wieder empfohlen) abgeschlossen wurde. Die jährlichen Einzahlungen in die Direktversicherung sind durch Lohnverzicht von meinem Arbeitslohn erfolgt. Nun muss ich feststellen, dass in 2004 ein Gesundheitsmodernisierungsgesetz verabschiedet wurde; nach diesem Gesetz werden Auszahlungen aus der Direktversicherung beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 18 %). Die Beitragspflicht besteht nicht nur bei neuen Verträgen sonder auch bei Verträgen die 20 Jahre und älter sind. Ich sehe hierin einen Vertragsbruch. Die Auszahlung der Direktversicherung erfolgt als Einmalzahlung ein Rentenwahlrecht wurde ausgeschlossen.
Was wird die CDU unternehmen um diese Ungerechtigkeit rückgängig zu machen? Es werden Rentner geprellt, die frühzeitig, unter anderen Voraussetzungen, eine zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen haben. Unter den nachträglich geänderten Bedingung hätte ich eine solche Versicherung niemals abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Brune
Sehr geehrter Herr Brune,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Die Beitragspflicht für Auszahlungen aus Direktversicherungen muss auch nach meiner Auffassung überprüft werden. Zwar haben die Gerichte bis in die höchste Instanz die heutige Rechtslage bestätigt. Aus diesem Grund haben auch das zuständige Gesundheitsministerium und FDP-Minister Daniel Bahr bislang eine Änderung der Rechtslage abgelehnt. Gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion werde ich mich bemühen, Unterstützer für eine entsprechende Änderung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Patrick Sensburg