Frage an Patrick Sensburg von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Sensburg,
verstehe ich Sie richtig, dass Sie das Wahlsystem in Großbritannien für undemokratischer halten als das bisherige grundgesetzwidrige Deutsche Wahlrecht ? Wenn ich mir die "Erpressungsversuche" der FDP oder CSU zu bestimmten Themen anschaue, hätte ich mit einem reinen Mehrheitswahlrecht weitaus weniger demokratische Bedenken. Auch könnte ich mir vorstellen, dass der Wähler sein Wahlverhalten anpasst und noch genauer auf den Kandidaten und evtl. Weniger auf die Parteizugehörigkeit schaut. Taktisches Stimmverhalten würde entfallen.
Wie soll denn Ihrer Meinung nach aber konkret das neue Wahlrecht aussehen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schauerte
Sehr geehrter Herr Schauerte,
abgeordnetenwatch.de macht nur Sinn, wenn man es als Plattform für Fragen an Abgeordnete nutzt und nicht, um Worte zu verdrehen. Ich habe in meiner Antwort an Sie in keiner Weise gesagt, dass ich das Wahlsystem in Großbritannien für undemokratischer halte. Es ist doch keine neue Erkenntnis, dass es viele alternative Wahlrechte gibt, die es in einer Demokratie ermöglichen den Willen des Volkes zu repräsentieren. Ich bin der Meinung, dass unser Wahlrecht, das eine mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl darstellt, die genaueste Möglichkeit bietet, den Willen der Bürgerinnen und Bürger abzubilden.
Bei einem relativen Mehrheitswahl haben kleine Parteien kaum Chancen in ein Parlament einzuziehen. Bei uns ist dies neben der FDP bisher auch den Grünen und den Linken gelungen. Ich bin nun kein Anhänger der Grünen oder der Linken, aber ich finde es richtig, wenn 10,7% der Wähler die Grünen und ihre Politik gut finden, dass sie dann nicht nur mit einem Sitz im Bundestag vertreten sind (denn sie haben nur ein Direktmandat geholt), sondern mit 68 Sitzen.
Die hieraus entstehenden Diskussionen zeichnen doch die Demokratie aus. Ich persönlich hätte im Hochsauerlandkreis mit einem Wahlergebnis von 51,7% kein Problem mit einem reinen Mehrheitswahlrecht. Die CDU/CSU hätte dann übrigens eine deutliche absolute Mehrheit im Bundestag. Aus den oben genannten Gründen halte ich die grundsätzliche Ausrichtung unseres Wahlrecht aber für richtig. Die verfassungskonforme Ausgestaltung ist Aufgabe des Bundestages und dies wird der Deutsche Bundestag auch schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Patrick Sensburg