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Patrick Sensburg
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Frage von Michael S. •

Frage an Patrick Sensburg von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Sensbburg,

für die Neuordnung des Wahlrechts habe ich eine Anregung. Bei dem bisherigen 2 Stimmensystem war die Erststimme mit für die Überhangmandate relevant. Der Bürger sollte meiner Meinung nach ausschliesslich den Kandidaten vor Ort wählen und keine Parteien, da er auf die Landeslisten ja überhaupt keinen Einfluss hat.

Wäre es für Sie denkbar (machtpolitisches Kalkül mal weggelassen) mit nur eine Stimme und zwar mit der Erststimme abzustimmen ?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Schauerte

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schauerte,

vielen Dank für Ihre Anregung.

Der Deutsche Bundestag wird nach dem Bundeswahlgesetz auf einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Über die Sitzverteilung an die Fraktionen im Parlament entscheidet der Wähler mit seiner Zweitstimme, über seinen Wahlkreis-Abgeordneten mit seiner Erststimme.
Dieses Wahlrecht hat sich sehr bewährt. Ihr Vorschlag läuft auf ein reines Mehrheitswahlrecht hinaus, wie es beispielsweise in Großbritannien praktiziert wird. Dies würde jedoch bedeuten, dass alle Stimmen für die unterlegenen Kandidaten komplett verfallen würden. Kleinere Parteien wie die FDP oder die Grünen würden nicht mehr oder nur durch vereinzelte Abgeordnete vertreten sein.
Als mit 51,7% direkt gewählter Abgeordneter für den Hochsauerlandkreis hätte ich mit einer solchen Regelung natürlich weniger Schwierigkeiten. Ich halte es als Demokrat jedoch für wichtig, dass auch kleinere Parteien die Chance haben, mit einer nennenswerten Anzahl an Abgeordneten die Politik mitzubestimmen. Dies hat mehrere Vorteile: Zum einen wird mit dem bestehenden Wahlrecht die wirkliche Wahlpräferenz nahezu aller Wählerinnen und Wähler auch im Parlament deutlich erkennbar. Darüber hinaus ist es so auch neuen Parteien möglich, eine realistische Chance auf den Einzug in den Bundestag zu haben, indem sie mehr als fünf Prozent der Wählerschaft von sich überzeugen. Dies vermeidet eine zu starke Verkrustung unseres Parteiensystems.
Daher unterstütze ich eine Wahlrechtsreform, die grundsätzlich das aktuelle bestehende Mischwahlsystem beibehält.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Patrick Sensburg