Frage an Patrick Sensburg von Gabriele J. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Sensburg,
herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen zum Thema „Fracking“.
Wie Sie sicherlich wissen, hat sich im Hochsauerlandkreis zwischenzeitlich die Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren Hochsauerland“ gegründet. Die BIGG wird erfreulicherweise von vielen Menschen unterstützt. Das zeigt, wie groß hier die Sorgen um zukünftige Umwelt- und Gesundheitsbeeinträchtigungen und auch um mögliche Schäden an Immobilien sind. Die Schilderungen negativer Auswirkungen des Frackings sind lang und die Berichte aus den „gefrackten“ Gebieten in den USA eindrucksvoll und beängstigend.
Um so enttäuschter und verwunderter bin ich über das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Bundestag. Wie erklären Sie den betroffenen Menschen das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion im Bundestag? Wie will sich Ihre Partei zukünftig positionieren?
Sehr geehrte Frau Joch-Eren,
wie Sie wissen, bin ich klar gegen "Fracking". Solange keine ausreichend fundierten wissenschaftlichen Kenntnisse zu den möglichen Auswirkungen von "Fracking“ vorliegen, dürfen keine Fakten geschaffen werden. Die CDU/CSU hält eine Änderung des Bergrechts für notwendig. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die im Bergrecht für das Probefracking derzeit nicht vorgeschrieben ist, ist aus unserer Sicht unerlässlich. Umweltrisiken bestehen vor allem dann, wenn unter Einsatz wassergefährdender Stoffe gefrackt wird. Deshalb soll bei der Erdgasgewinnung eine zwingende UVP eingeführt werden. Diese beinhaltet dann auch eine verpflichtende, transparente und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor einer Genehmigung. Zudem sind die Wasserbehörden verpflichtend zu beteiligen, ebenso die betroffenen Landkreise und Kommunen. Da die Auswirkungen auf das Grundwasser auch grenzüberschreitend sein können, unterstütze ich die Bemühung des Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Peter Liese im Europäischen Parlament um vergleichbar hohe Sicherheitsstandards.
Die beiden Anträge der SPD und von DIE LINKE vom 10. Mai 2012 im Bundestag sind sowohl materiell-rechtlich als auch verfassungsrechtlich zu beanstanden. Die Anträge vermögen es nicht, den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Umwelt zu schützen, gemäß Art. 20a GG im Verhältnis zu anderen Interessen abzuwägen und eine sachorientierte Lösung zu schaffen. Vielmehr fordert die SPD, dass durch das Fracking eingetretene Schäden nicht von der Allgemeinheit, sondern von den jeweiligen Betreiber getragen werden. Dies bedeutet, dass die SPD Schäden durchaus in Kauf nehmen will, Hauptsache jemand bezahlt dann dafür. Hier geht es aber um den Schutz unseres Trinkwassers. Dieses darf nicht verunreinigt werden. Wenn man im Nachgang dafür Geld bekommt, wird nichts besser, dann nämlich ist bereits ein unbezahlbarer Schaden eingetreten.
Im Gegensatz hierzu steht der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE. Dieser Antrag ist zumindest als Grundlage für weitere Beratungen als unterstützungswürdig anzusehen. Vor allem die Forderung nach einer Aussetzung des Verfahrens bis weitere Erkenntnisse zum Fracking vorliegen, die Forderung, die Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz zu erhöhen und die Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung decken sich mit den Forderungen der CDU/CSU. Letztlich fordert dieser Antrag, in Anlehnung an die Initiative der Europäischen Kommission eine grundlegende Überprüfung des Deutschen Rechtsrahmens für die Förderung von unkonventionellem Erdgas einzuleiten. Auch diese Forderung muss ich nicht ablehnen.
Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE trägt mithin ausreichend Potenzial für einen weiteren verantwortungsvollen Umgang bei der Förderung von Erdgas in sich. Daher habe ich diesen Antrag nicht abgelehnt.
Ich hoffe, ich habe Ihnen die Sicht der CDU/CSU und auch meine eigene Meinung deutlich gemacht.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Patrick Sensburg