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Frage von Edgar O. •

Frage an Patrick Sensburg von Edgar O. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Sensburg,

vielen Dank für ihre schnelle Antwort zur Strafbarkeit der Trojanerveröffentlichung. Ich habe noch einige Nachfragen.
Die FAS hat zusammen mit dem CCC Einzelheiten über den Trojaner veröffentlicht, nachdem sie einen Tag vorher das Innenministeriumüber die geplante Veröffentlichung informiert hat. (So wird es jedenfalls in der FAS dargestellt.)
Nun ist es von der Logik her so, dass sich entweder beide strafbar gemacht haben
oder beide legal gehandelt haben. Tertium non datur.
Sind Sie noch der Meinung, dass sich der CCC strafbar gemacht hat?
Als promovierter Jurist können Sie sicher die Tatbestandsmerkmale der Strafvereitelung subsumieren.
Welche Rolle spielt es dabei, dass der Trojaner laut Aussage von Ihrem Fraktionskollegen Herrn Uhl mehr konnte, als er durfte?

Mit freundlichen Grüßen

Edgar Oden

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Oden,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ich habe an keiner Stelle behauptet, dass sich der CCC strafbar gemacht hat. Ich habe lediglich die Möglichkeit in Erwägung gezogen und diese Frage dem Wissenschaftlichen Dienst zur Überprüfung gegeben. In meiner Rede habe ich dann ausgeführt, dass nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes es zumindest nicht ausgeschlossen ist, dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sogenannten staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß § 258 StGB angesehen wird. Wenn die Presse über die Veröffentlichung berichtet, kommt sie damit ihrer ureigenen Aufgabe nach. Wie ich bereits in meiner ersten Mail geschrieben habe, ist eine Strafanzeige gegen die FAZ aus meiner Sicht Quatsch.

Sehr geehrter Herr Oden, ich bin Jurist und Abgeordneter, aber kein Richter. Rechtlich offene Frage werden nicht von mir als Abgeordneten oder vom Parlament, sondern von den zuständigen Gerichten entschieden. Zu den Aussagen meines sehr geschätzten Kollegen Uhl fragen Sie ihn am besten selber.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Patrick Sensburg