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Frage von Andreas J. •

Frage an Patrick Sensburg von Andreas J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Sensburg,

ich lese gerade ein Zitat von Ihnen: "Als wäre der Staat derjenige, den es zu kontrollieren gilt". Unterstellt, Sie würden richtig zitiert ... wie würden Sie dann unter Berücksichtigung dieser Aussage Ihre eigene Verfassungstreue einstufen? Wie würden Sie die Aufgaben eines Parlamentes im allgemeinen beschreiben, unter besonderer Berücksichtigung der Kontrollfunktionen von Ausschüssen pp., oder auch der Rechnungshöfe? Wieso wird beispielsweise die Presse ob ihrer Kontrollfunktion allgemein auch unter Verfassungsrechtlern als unverzichtbare Kontrollinstanz des Staates bezeichnet?
Und wieso, immer noch vorausgesetzt das Zitat stimmt, sitzen Sie noch in einem Parlament, dessen Sinnhaftigkeit von Ihnen soeben lapidar bestritten worden ist?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Janke

Beamter, der seinen Eid auf unsere Verfassung geleistet hat

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Janke,

vielen Dank für Ihre Frage. In der Debatte zur Funkzellenüberwachung habe ich, wie im Protokoll der Sitzung nachzulesen ist, folgendes ausgeführt:

"...lassen Sie mich bitte zwei Sätze zum Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern sagen... Ich habe manchmal den Eindruck, dass von der einen oder anderen Seite versucht wird, das Verhältnis „Staat – Bürger – Kriminelle“ auf den Kopf zu stellen, als sei der Staat derjenige, den es zu überwachen gilt, den es ständig zu kontrollieren gilt. Es steht der Vorwurf im Raum, der Staat würde alle seine Bürger überwachen, nach dem Motto: Big brother is watching you. Es wird der Eindruck vermittelt, dass die Maßnahmen, die der Staat durchführt, per se wahrscheinlich rechtswidrig sind. Weil dieser Vorwurf im Raum steht, muss man dreimal so genau hinschauen. Ich glaube, es ist umgekehrt. ... Freiheit und Sicherheit gibt es nicht, wenn ich das Recht nicht auch durchsetze, wenn der Staat seine Bürger nicht in Schutz nimmt. Sonst haben wir Anarchie. Sonst haben wir keine Kontrolle. Das ginge zulasten der Schwächeren, weil sie dann nicht mehr den Schutz des Staates genießen würden. Es ist wichtig, dass wir Ermittlungsmaßnahmen haben, um Straftäter zu überführen, die Straftaten zulasten der Bürger vornehmen."

Wie Sie sehen, habe ich mich nicht zur Rolle des Parlaments geäußert. Das Parlament ist in erster Linie Gesetzgeber und in seiner Arbeit an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Zudem ist es die Kontrollinstanz gegenüber der Exekutive. Zweifelhaftes Handeln von Behörden kann durch parlamentarische Gremien überprüft werden. Davon macht der Bundestag zum Wohle unseres Landes regen Gebrauch. Ihre Vermutung, ich als Parlamentarier hätte mit meinen Äußerungen die Existenzberechtigung des Bundestages in Frage gestellt, sehe ich nicht. Die Beurteilung der rechtlichen Konsequenzen wiederum ist der Justiz vorbehalten. Eine sehr gute Aufgabenteilung im Sinne der verfassungsrechtlichen Gewaltenteilung. Es liegt mir fern, die bewährten und notwendigen Kontrolleinrichtungen, zu denen auch unsere Rechnungshöfe gehören, in Frage zu stellen. Das habe ich auch in meiner Rede nicht getan. Ich habe nur festgestellt, dass die Arbeit staatlicher Ermittlungsbehörden auch und vor allem im Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegt und deshalb nicht jede Aktivität unter den vorauseilenden Verdacht der Rechtswidrigkeit gestellt werden sollte. Sie gehören zu unserer Demokratie genauso wie der Bundestag oder die Rechnungshöfe.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Sensburg