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Frage von Klaus-Peter K. •

Frage an Patrick Sensburg von Klaus-Peter K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Abgeordneter

Gestern war der Schornsteinfeger bei mir und hat mir mitgeteilt, was mich in Zukunft erwartet; nämlich mehr als eine Verdoppelung der Kosten von ca. 80 € auf über 200€ jährlich.
Zur Erklärung:
Ich betreibe eine thermische Solaranlage (20 m²) die mir während der Sommermonate das Warmwasser liefert und im Übergang die Ölheizung unterstützt.
Wenn die Wirkung der Sonne nicht ausreicht, heize ich mein Haus komplett mit einem Holzvergaser.
Beides umweltfreundliche Energien, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Bislang war es so, dass bei bivalenten Anlagen (Sonne und Öl) das jährliche Messen der Ölheizung entfiel. Das ist jetzt vorbei. Auch bivalente Heizungen werden jetzt turnusmäßig gemessen, auch wenn sie kaum laufen.
Weiter erfuhr ich, dass der Holzvergaser jetzt regelmäßig gemessen werden muss, was technisch unsinnig ist. Der Kessel ist bauartgeprüft und bei der Inbetriebnahme eingemessen. Was dann im laufenden Betrieb passiert, liegt ganz allein am Betreiber. Daran ändert eine Abgasmessung gar nichts.
Die Begründung, das das eine Forderung der EU ist und wir dann auch alles geforderte widerspruchslos befolgen, bezeugt wieder mal das vorauseilende Gehorsam, welches uns Deutsche so auszeichnet. Glauben Sie, dass ein spanischer Olivenbauer, ein griechischer Weinbauer oder ein finnischer Rentierzüchter seinen Ofen messen lässt. Die kümmern sich garantiert nicht um die abstrusen Wünsche aus Brüssel.
Mich ärgert, dass trotz aller Versprechungen sich wieder einmal Lobbyarbeit entsprechender Berufsverbände durchgesetzt hat.
Da hat man nun rund 30 000.-€ im Glauben investiert, etwas für die Umwelt und die Unabhängigkeit unseres Landes getan zu haben und dann wird vom Gesetzgeber, unter Einfluss bestimmter Interessen, ein solches Ungetüm von Bundeskehrordnung geschaffen.
Wie stehen Sie als Fachpolitiker dazu.?

Klaus-Peter Klenner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klenner,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Änderungen durch die Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung, die bereits von der Großen Koalition in der vergangenen Legislaturperiode ausgearbeitet, aufgrund einer Änderung durch den Bundesrat aber erst im Dezember 2009 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

Zu dem von Ihnen geschilderten Einzelfall kann ich leider keine individuelle Bewertung vornehmen. Die Frage der Wartungsintervalle und andere Regelungen sind stets von individuellen Situationen und Begebenheiten abhängig (Nennwärmeleistung, Brennstoff etc.).

Grundsätzlich kann ich Ihnen aber mitteilen, dass durch die Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung u.a. neue Emissionsgrenzwerte für kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie neue Messintervalle eingeführt wurden. Die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, wurden damit zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. Die Novelle regelt u.a., welche Bedingungen für die Aufstellung kleiner und mittlerer Holz-, Pellet- und Kohleheizungen erfüllt sein müssen. Sie beschreibt dabei auch, wie oft und in welchem Umfang eine Anlage vom Schornsteinfeger künftig aus Umweltschutzgründen betreut wird. Während nach der alten Regelung Heizungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Leistung ab 15 Kilowatt jährlich vom Schornsteinfeger überprüft wurden, geschieht dies nun nur noch alle zwei Jahre. Dafür misst der Schornsteinfeger nun auch Heizkessel für feste Brennstoffe ab vier Kilowatt. Da viele Häuser heute besser gedämmt sind und moderne Heizungsanlagen effektiver arbeiten, werden heute zunehmend solche kleinere Anlage eingebaut. Damit auch diese Anlagen von der Verordnung und damit von Maßnahmen zum Umweltschutz erfasst werden, wurde die Verordnung im Bereich der Messungen hier erweitert.
Neu definierte Grenzwerte legen fest, wie viele Schadstoffe entweichen dürfen. Bei Heizungsanlagen für feste Brennstoffe wie Holz, Pellets und Kohle, die nicht nur vorrangig für die Beheizung des Aufstellraumes verwendet werden, misst der Schornsteinfeger daher nun regelmäßig Staubemissionen und den Kohlenmonoxid (CO)-Gehalt in den Abgasen. Beide sind in größeren Konzentrationen schädlich für Umwelt und Gesundheit.

Aus diesen Gründen halte ich die Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung in diesem Punkt für sachgerecht. Darüber hinaus war die grundsätzliche Botschaft der Bundesimmissionsschutzverordnung von großer Bedeutung. Diese lautet: Heizen mit Holz hat Zukunft. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und stärkt die Wertschöpfung insbesondere im ländlichen Raum. Gleichzeitig nehmen wir die Feinstaubbelastung, die es beim Verbrennen von Holz gibt, ernst. Schließlich ist der Beitrag der Kleinfeuerungsanlagen zur Feinstaubbelastung heute mindestens so groß wie der Beitrag des Verkehrs. Die Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung berücksichtigt diesen Umstand in einem angemessenen Maße.

Die Novelle war im Übrigen kein Ergebnis eines „vorauseilenden Gehorsames“ gegenüber europäischer Rechtsetzung noch das Ergebnis der Lobbyarbeit irgendeiner Interessengruppe. Sie war vielmehr das Ergebnis intensiver politischer Verhandlungen aller Parteien und fand letztlich die Zustimmung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag (Ausnahme: Bündnis90/Die Grünen) sowie des Bundesrates.

Bezüglich Ihrer konkreten Frage empfehle ich Ihnen, mit dem lokal zuständigen Schornsteinfeger Kontakt aufzunehmen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit besten Grüßen

Ihr

Patrick Sensburg, MdB