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Patrick Sensburg
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Frage von Mark-Andre H. •

Frage an Patrick Sensburg von Mark-Andre H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Sensburg

Über 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes ist es mehr als an der Zeit, die Ausbildung des Rettungsfachpersonals den gestiegenen Anforderungen und veränderten Rahmenbedingungen in der präklinischen Versorgung anzupassen.
Die Bundesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di fordert deshalb im Einklang mit vielen anderen Fachleuten für den Bereich Rettungsdienst eine grundlegende und zügige Novellierung des Berufszulassungsgesetzes.
Die Novellierung sollte durch folgende zentrale Merkmale der Ausbildung gekennzeichnet sein:

- Die Ausbildungsdauer beträgt drei statt bisher 2 Jahre. Die Ausbildung orientiert sich an einem eigenständigen Berufsprofil.

- Die praktische Ausbildung findet im Betrieb und in anderen Gesundheitseinrichtungen wie z.B. Krankenhäusern, statt, die theoretische Ausbildung an berufsbildenden Schulen oder Rettungsdienstschulen

- Der/die Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit einem Rettungsdienstunternehmen ab.

- Die Ausbildung ist für Auszubildenden kostenfrei, es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt

- Die Ausbildung wird im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf andere Ausbildungen im Gesundheitswesen angerechnet um ein höhere Durchlässigkeit in andere Gesundheitsberufe zu schaffen.

Unterstützen auch Sie die Forderungen der Bundesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di und werden Sie sich im Bundestag für eine zügige Novellierung des Rettungsassistentengesetzes in diesem Sinne einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Mark-Andre Hiller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hiller,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich setze mich nachdrücklich für eine qualitativ hochwertige Ausbildung zum Rettungsassistenten ein. Sowohl Ihre Merkmale, als auch die Forderungen von ver.di sind diskussionswürdig. Jedoch gibt es eine Vielzahl von weiteren Gesichtspunkten, die es zu berücksichtigen gilt. Die zuständigen Ausschüsse im Bundestag werden dies zu gegebener Zeit tun.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Sensburg