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Patrick Sensburg
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Frage von Markus H. •

Frage an Patrick Sensburg von Markus H. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo,

wie stehen Sie zu dem "Zugangserschwernisgesetz"?

Sind Sie der Meinung, dass damit Kinderpornographie wirklich bekämpft werden kann, oder ist es nicht ehr so, dass man sie nur nach dem Motto "Aus den Augen, aus dem Sinn" versteckt?

Wie stehen Sie zu den Forderungen nach Ausweitung des Gesetzes auf andere Bereiche (Nazi, Terror, Glücksspiel, Computerspiele), die auch von einigen Mitgliedern Ihrer Partei gefordert werden?

Viele Grüße
Markus Heberling

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heberling,

herzlichen Dank für Ihre Mail. Ich habe zu dem Thema eine eigene Veranstaltung in Schmallenberg zusammen mit dem medienpolitischen Sprecher der CDU im Landtag NRW gemacht.

Ich halte das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen für richtig und in seiner endgültigen Ausgestaltung für gut anwendbar. Was Kinderpornografie ist, läßt sich rechtlich eindeutig bestimmen. Wenn Sie einmal gesehen haben, um welches Bildmaterial es geht, haben Sie nicht das geringste Verständnis mehr, dass hier mit Art. 5 GG (also der Meinungsfreiheit) argumentiert wird. Den Besitzern der Seiten ist in der letzten Fassung der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet worden, was auch den einstweiligen Rechtsschutz einschließt. Der "Willkür des Staates" ist damit ein eindeutiger Riegel vorgeschoben worden. Ich stehe damit klar hinter der gesetzlichen Regelung.

Demgegenüber bin ich gegen eine Ausdehnung der getroffenen Regelungen. Für die von Ihnen genannten Bereiche (Nazi, Terror, Glücksspiel, Computerspiele)müssen wir andere Regelungen finden. Hier gilt es durch Aufklärung Themen zurückzudrängen. Wir haben hier aber auch eine ganz andere Situation.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Patrick Sensburg