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Frage von Joachim H. •

Frage an Patrick Kurth von Joachim H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Kurth,

kennen Sie die Probleme Berlins mit der Schwerstkriminalität durch zugewanderte Großfamilien aus der Türkei? Lt. einem Fernsehbericht von Fakt nimmt die Türkei keine kriminellen Staatsangehörigen zurück. Diese können also nicht ausgewiesen werden. Was unternehmen Sie persönlich in dieser Sache im Außenausschuß und ihr Parteifreund, Außenminister Westerwelle?

http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/310854_fakt/10096790_libanesische-clans-terrorisieren-berlin

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hahn,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Kriminalität türkischer, kurdischer oder libanesischer Clans in Berlin sowie den Hinweis auf einen Beitrag in der ARD-Sendung "Fakt". Die von Ihnen angesprochenen Probleme sind mir als stellvertretendem Mitglied im Innenausschuss natürlich bekannt. Auch für die Arbeit im Auswärtigen Ausschuss ist das Thema relevant. Allerdings sind die Mitwirkungs- und Regelungsbefugnisse der Bundespolitik in dieser Frage grundgesetzlich begrenzt. Die polizeiliche Hoheitsgewalt liegt in Deutschland bei den Bundesländern, die Verfolgung der Kriminalität ausländischer Banden kann nur in den betroffenen Ländern und Regionen angemessen und effizient erfolgen. Dennoch möchte auch ich aus Sicht eines Bundespolitikers zu den Problemen Stellung nehmen.
Zweifellos sind die kriminellen Machenschaften organisierter Banden wie im Beitrag geschildert inakzeptabel und müssen verfolgt und bekämpft werden. In der Vergangenheit ist es dabei vor allem die politische Linke gewesen, die solche bestehenden Probleme ignorierte und die Artikulation von kritischen Fakten in der Ausländerpolitik stigmatisierte. Wir als FDP setzen uns dafür ein, dass eine lösungsorientierte Debatte nicht aus ideologischen Gründen unterbunden wird - auch und gerade zu Lasten der integrationswilligen Migrantinnen und Migranten. Die Bürger bekämen dann zu Recht den Eindruck, dass sich Politiker der Wirklichkeit verweigern.

Meines Erachtens kann Integration nur gelingen, wenn Zuwanderer den Wunsch und Willen haben, sich in die Gesellschaft in Deutschland zu integrieren. Die Betroffenen müssen vor allem auch selbst bereit sein, sich den Herausforderungen der Integration zu stellen und diese aktiv zu unterstützen. Dazu gehören das Erlernen der deutschen Sprache und die vorbehaltlose Akzeptanz der freiheitlich demokratischen Grundordnung und der Grundwerte, auf der diese beruht, einschließlich des daraus folgenden Rechtssystems. Damit dies noch besser gelingt, werden von Bundesseite viele Instrumente und Maßnahmen angeboten, beispielsweise vielfältige Integrationskurse.

Natürlich müssen wir uns aber auch fragen, was mit jenen passiert, für die es für solche Maßnahmen schon zu spät ist. Ich setze mich mit meiner Fraktion im Innenausschuss dafür ein, dass strafrechtliche Sanktionen rasch zur Anwendung kommen wo Kriminalprävention und Erziehungshilfen scheitern. Kriminelle müssen zeitnah und angemessen verurteilt werden. Für uns steht außer Frage, dass Ausländer, die eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen, weiterhin ausgewiesen werden können müssen. Dafür haben wir die nötigen Gesetze. Auch bei individuellen Ermessensentscheidungen müssen die Sicherheitsinteressen der Gesellschaft einen hohen Stellenwert genießen. Wer wie im Film schwere Straftaten begeht, muss wissen, dass sein Aufenthalt in Deutschland beendet wird. Zuständigkeitshalber sind auch hier die betroffenen Bundesländer in der Verantwortung, den Vollzug dieser Abschiebungen zu organisieren - Bundesregierung und Bundestag haben an dieser Stelle keine Mitwirkungsrechte.

Wie auch im Beitrag angesprochen hat sich die Aufnahmewilligkeit in den jeweiligen Heimatländern in den vergangenen Jahren stark verbessert, z.B. im Libanon. Nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage konnten 2011 auch deutlich über 500 Abschiebungen in die Türkei vollzogen werden. Probleme bestehen bei Einzelfällen, wo die Türkei bei Schwerstkriminellen, die in Deutschland bereits lange Haftstrafen verbüßt haben, eine Aufnahme verweigert. Bei diesen Fällen wird in bilateralen Verhandlungen und Konsularkonsultationen mit der Türkei auf eine Lösung gedrängt. Die Rückführung von in Deutschland straffällig gewordenen Personen ist eine völkerrechtliche Selbstverständlichkeit - dies muss auch die Türkei anerkennen.

Abschließend möchte ich aber noch auf einen Fakt hinweisen, der bei der ganzen Debatte nicht zu kurz kommen darf: Bei allen Missständen sollte nicht vergessen werden, auch die Erfolge und den Nutzen von Zuwanderung in Deutschland deutlich zu machen. Eine Gesellschaft, die nur über Integrationsdefizite jammert, wird niemanden zu Integrationsleistungen motivieren können. Dabei ist Deutschland aufgrund des demographischen Wandels und des immer stärker werdenden Fachkräftemangels zunehmend auf das Wissen, die Kreativität und die Integrationsbereitschaft von Fachkräften aus dem Ausland abhängig. Deswegen setze ich mich als Berichterstatter für Auswärtige Kulturpolitik dafür ein, qualifizierte Menschen im Ausland gezielt für Deutschland zu begeistern und Deutsch als Fremdsprache dort zu fördern. Ohne vermehrte Zuwanderung werden wir unsere wirtschaftliche Stärke und Innovationsfähigkeit auf lange Sicht nicht halten können.

Mit freundlichen Grüßen,

Patrick Kurth