Frage an Patrick Kurth von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kurth,
sie haben sich für die völlige Offenlegung der Nebeneinkünfte von Herrn Steinbrück eingesetzt. Bedeutet das, dass Sie sich auch für eine Offenlegung der Einkünfte aller Bundestagsabgeordneten einsetzen?
Wenn ja, woher kommt der Sinneswandel - wenn nein, wie wollen Sie dann die Forderung an Herrn Steinbrück begründen?
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage. Mein Hauptproblem sind weniger die Veröffentlichungspflichten für Abgeordnete, die bereits heute wichtige Informationen zu den Nebentätigkeiten garantieren, vor allem zu Art und Umfang. Ich wende mich vielmehr gegen eine mangelhafte Arbeitseinstellung, die im konkreten Fall Peer Steinbrück darin besteht, dass seine privaten Nebentätigkeiten diesen veröffentlichungspflichtigen Angaben zufolge in einem eklatanten Missverhältnis zur Arbeitsbilanz als Abgeordneter stehen. Da die Ausübung des Mandats gesetzlich „im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“ stehen muss, drängen sich aufgrund dieser Verdachtsmomente tiefer gehende Nachfragen an die Adresse Peer Steinbrücks geradezu auf. Andererseits gibt es aber keinen Grund, aufgrund des Fehlverhaltens eines einzelnen Abgeordneten alle unter einen Generalverdacht zu stellen. Eine generelle Erweiterung der Offenlegungspflichten sollte genau abgewogen werden. Darüber hinaus verweise ich Sie auf meine ausführliche Antwort auf die sehr ähnliche Frage von Herrn Marcus Kaiser vom 3.10.2012.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Patrick Kurth, MdB