Frage an Patrick Kurth von Volker S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kurth,
ich danke für ihre ausführliche Antwort, erlaube mir aber den Hinweis, dass die von Ihnen eingeforderte umfassende Würdigung der Personen sich nur eingeschränkt in Ihren eigenen Wertungen, etwa was Ihre Angriffen auf Ihre Abgeordnetenkollegin Lukrezia Jochimsen anbelangt, wiederfindet.
Meine Frage bezog sich ausdrücklich auf die Tatsache, dass die Frage, wie glaubwürdig sie von anderen "Vergangensheitbewältigung" einfordern, etwas damit zu tun hat, wie sie es selbst damit halten. Und erlauben Sie mir festzustellen, dass mich Ihre Antwort nicht überzeugt. Erklärungen, die Sie selbst als nicht ausreichend definieren, wenn es etwa um DIE LINKE geht, nehmen Sie selbstverständlich in Anspruch, wenn es sich um die FDP handelt.
Ich komme zurück auf meine 4. Frage. Sie hatten geantwortet, dass es Ihnen leider unmöglich sei, anhand dieses bloßen Verweises auf die allgemeine Startseite von Wikipedia Deutschland die genannten Berechnungen nachzuvollziehen. Nachvollziehbar (einfach mal anklicken) führt der Link nicht auf die Startseite von Wikipedia, sondern zu dem Artikel "Christlich-Demokratische Union Deutschlands (DDR)". Dort ist nachzulesen, dass 11 liberale Abgeordnete der letzten Volkskammer als Stasimitarbeiter identifiziert wurden. Es bedarf keiner großartigen Berechnungen, dass folglich bei 21 Abgeordneten des Bundes Freier Demokraten (+ 2 Abgeordneten der NDPD) rund 50 % der liberalen Abgeordneten Stasimitarbeiter waren.
Stimmen Sie mir zu, dass die FDP diese Parteien (und deren Vermögen) auf dem Vereinigungsparteitag in Hannover 1990 übernommen hat und würden Sie widersprechen wollen, wenn jemand behaupten würde, dass die FDP insoweit Rechtsnachfolger von Parteien wurde, bei denen zumindest die Abgeordneten der Volkskammer in weit größeren Maße als die CDU (Ost) und die PDS die Zusammenarbeit mit der Stasi verwickelt waren?
Ich sehe der Beantwortung gerade dieser Frage, mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schneider,
Ich antworte Ihnen auf Ihre Anfragen vom 28.04. und 02.08.2011 gemeinsam und bitte diesbezüglich meine Antwort auf Ihre Anfrage vom 02.08.2011 zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Kurth