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Frage von Andreas B. •

Frage an Patrick Kurth von Andreas B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Kurth,

auf tagesschau.de sind heute die Berechnungen der neuen Regelsätze für BürgerInnen mit ALG-II-Bezug veröffentlicht worden ( http://www.tagesschau.de/inland/statistikhartz100.html ), darunter die neuen Regelsätze für Kinder in sogenannten Bedarfsgemeinschaften. Gerade die als "willkürlich" beurteilten Ableitung der Regelsätze für Kinder standen im Fokus des Bundesverfassungsgerichts. Ihre Partei und die CDU geben an, mit den neuen Regelsätzen die Willkür beendet und sachgerechte Bemessungen der Bedarfslagen vorgenommen zu haben.

Ich nehme Sie bzw. Ihre Partei gern beim Wort, kombiniere dies mit der von der FDP geäußerten Leistungsorientierung und Chancengerechtigkeit und bitte Sie um Erläuterung:

Der neue monatliche Regelbedarf für Bildung soll für Kinder bis zum 6. Lebensjahr 0,98 Euro betragen, für die Alterspanne der 7 -14jährigen wächst dies auf spendable 1,16 Euro und muss dann wohl in der Altersklasse der Gymnasiasten (15-18jährige) allerdings auf 0,29 Euro reduziert werden, um den Bedarf nicht "dekadenterweise" zu übersteigen.

Würden Sie bitte allen in Thüringer Bedarfsgemeinschaften lebenden Kindern mal erklären, welche sachgerechten Erwägungen zu diesem Regelbedarf führte und wie Ihrer Meinung nach dieser Budgetposten zweckgerichtet auszugeben ist? Ein simpler DIN A4-College-Block (80 Blatt) kostet ca. 0,75 - 1,30 Euro. Sollten Gymnasiasten einfach ein bisschen kleiner schreiben, damit sie schultäglich nur ein Blatt verbrauchen und also nur ca. vierteljährlich eine solche Bildungsinvestition tätigen müssen? Mit was und wohin schreiben bitte die 11-13jährigen, die sich 1,5 Jahre keinen Collegeblock kaufen können, weil sie schon mal den geforderten Taschenrechner ansparen?

Teilen Sie mir bitte mit, wann Sie Ihre Erläuterungen in einer Sangerhäuser Schule kundtun, ich wäre gern dabei! Danke!

Freundliche Grüße,
A. Beck

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Beck,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Hartz IV-Regelungen wurde auch die Höhe der Regelsätze neu berechnet. Damit kam die Bundesregierung der vom Bundesverfassungsgericht gemachten Vorgabe nach. Dem Gesetzentwurf liegt nunmehr eine detaillierte, transparente, seriöse und gerechte Berechnung der tatsächlichen Bedarfe von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen zugrunde.

Die von Ihnen aufgeführten Beträge zum Posten "Bildung" bei der Ermittlung des Regelbedarfs für Kinder und Jugendliche sind richtig. Nicht richtig ist allerdings, dass mit diesen Mitteln die Beschaffung von Schulmaterial vorgesehen ist. Von dem Posten "Bildung" sind vielmehr die Kosten für Kurse u.a. abgedeckt.
Zur Beschaffung von Schulmaterial sind bereits nach derzeit geltender Gesetzeslage (§ 24a SGB II) und auch künftig (§ 28 Abs. 3 SGB II-geplant) Sondermittel in Höhe von 100 Euro vorgesehen. Bislang kann dieser Betrag einmalig zu Beginn des Schuljahres beantragt werden, nach der geplanten Reform ist dieser Betrag auf 70 Euro zu Beginn des Schuljahres und 30 Euro zur Mitte aufgeteilt. Es kann nicht bezweifelt werden, dass mit diesem Betrag durchaus die Beschaffung des notwendigen und angemessenen Schulmaterials, wie Schreibutensilien, Bücher und auch Taschenrechner, für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden kann.

Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass die geplanten Regelungen auch einen Sonderbedarf für Klassenfahrten vorsieht. Schließlich ist die Einführung von Bildungsgutscheinen ein Kernstück der Reform. Mit diesen wird es den Kindern und Jugendlichen ermöglicht, an den verschiedensten außerschulischen Bildungsangeboten teilzunehmen.

Wie Sie sehen, hat diese Bundesregierung sehr wirksam dafür Sorge getragen, dass auch Kinder und Jugendliche, die von Hartz IV leben, in ausreichendem Ausmaß an Bildungs- und Kulturangeboten teilnehmen können. Es ist damit sichergestellt, dass diese Kinder und Jugendlichen das wichtigste Rüstzeug für eine hoffnungsvolle Zukunft erhalten können. Meines Erachtens ist dies auch ein entscheidender Schritt zu mehr Chancengleichheit in unserer Gesellschaft.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und stehe Ihnen auch in Zukunft als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Kurth